Heute ist der 7.05.2026 und in Murau stehen die Dinge ganz schön auf der Kippe. Ein Fall, der seit Monaten die Gemüter beschäftigt, wird nun erneut vor Gericht verhandelt. Gerichtsvorsteherin Helene Sammt nimmt den Angeklagten in Empfang, der von der Polizei vorgeführt wird. Eine ziemlich angespannte Situation, denn dieser Mann hat über sechs Jahre lang keinen oder nur unzureichenden Unterhalt für seine zwei Kinder gezahlt. Das Gericht, geleitet von Richteramtsanwärterin Veronika Leitner-Kolb unter Sammt’s Anleitung, gibt dem Angeklagten nun die Gelegenheit, sich zu äußern.

Fehlende Unterhaltszahlungen sind ein heikles Thema. Im vorliegenden Fall summieren sich die Rückstände auf etwa 14.000 Euro für das eine Kind und 12.000 Euro für das andere. Das sind keine Peanuts, und die Folgen für die Kinder sind nicht zu unterschätzen. Der Angeklagte selbst ist zurzeit arbeitslos und bezieht Leistungen vom AMS – eine Situation, die er selbst als ausweglos beschreibt. Er hat Schulden in Höhe von rund 40.000 Euro bei einer Bank und sieht sich mit gesundheitlichen Problemen konfrontiert: Epilepsie, ADHS, Depressionen und eine Alkoholabhängigkeit. Ein wahrlich teuflischer Kreislauf.

Ein verzwicktes Geflecht aus Problemen

Der Angeklagte hat in den letzten Jahren nur sporadisch gearbeitet, zuletzt als Schlosser und Lkw-Fahrer, bevor ihm der Führerschein entzogen wurde. Es ist nicht leicht, in solch einer Lage einen klaren Kopf zu bewahren. Er verweist auf Geschenke, die er seinen Kindern gemacht hat – man könnte meinen, er versucht damit, sein Gewissen zu beruhigen. Doch die Exfrau des Angeklagten bestätigt, dass regelmäßige Unterhaltszahlungen nicht bei ihr angekommen sind. Der Kontakt zu den Kindern ist unregelmäßig, was die Situation nicht gerade erleichtert.

Ein Sachverständiger, der im Gerichtssaal anwesend ist, kann die gesundheitlichen Angaben des Angeklagten nicht vollständig beurteilen. Er empfiehlt eine gründliche Abklärung durch einen Neurologen und Psychiater. Die Richterin, die die Verhandlung leitet, fordert den Angeklagten auf, seinen Haftaufschub nicht weiter in die Länge zu ziehen und Hilfe in Anspruch zu nehmen – nicht nur für sich selbst, sondern auch, um ein Vorbild für seine Kinder zu sein. Ein Aufruf, der im Raum steht und nachhallt.

Rechtliche Grundlagen im Hintergrund

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, wie das Rechtssystem in Österreich in solchen Fällen funktioniert. Verwandte in gerader Linie, insbesondere Eltern gegenüber ihren Kindern, sind unterhaltspflichtig (§ 1601 BGB). Die Unterhaltspflicht basiert nicht nur auf biologischer Abstammung, sondern auch auf der rechtlichen Elternschaft. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Unterhalt die Bedürftigkeit des Kindes voraussetzt (§ 1602 BGB). Minderjährige Kinder sind in der Regel bedürftig, da sie oft keine abgeschlossene Ausbildung haben.

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Bei getrennt lebenden Eltern, wie in diesem Fall, muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, in der Regel Unterhalt zahlen (§ 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB). Das führt zu der Frage, wie viel Unterhalt tatsächlich gezahlt werden muss. Die „Düsseldorfer Tabelle“ beispielsweise bildet die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts und gliedert das Einkommen des Unterhaltsschuldners in verschiedene Gruppen. Ab 1. Januar 2025 beträgt der Bedarf für studierende volljährige Kinder mit eigener Wohnung 990 Euro. Eine stolze Summe, die nicht leicht zu stemmen ist, vor allem für jemanden, der in der finanziellen Klemme steckt.

Die Verhandlung wird nun vertagt, bis die notwendigen medizinischen Gutachten vorliegen. Ein weiterer Schritt auf einem langen und steinigen Weg – sowohl für den Angeklagten als auch für die betroffenen Kinder. Man fragt sich, wie es weitergeht und welche Entscheidungen in den kommenden Wochen getroffen werden. Die Hoffnung bleibt, dass der Richter und die beteiligten Parteien letztendlich die richtigen Entscheidungen für das Wohl der Kinder treffen.