Ein schockierender Vorfall hat sich vor einiger Zeit in der Fußgängerzone von Wiener Neustadt ereignet. Im Januar 2022 stolperte eine Frau über einen Kanaldeckel, der um 1,7 cm über das Pflasterniveau ragte. Ein vermeintlich kleiner Unterschied, der jedoch fatale Folgen hatte – ein Nasenbeinbruch war das Resultat. Der Schmerz, die Unannehmlichkeiten und die Scham über die Situation, die sich plötzlich und unerwartet ergab, sind schwer zu begreifen.

Die Frau, die sich durch diesen Sturz verletzt hatte, forderte von der Stadt 4000 Euro Schadenersatz. In den ersten Rechtsgängen wurde ihr jedoch nicht der erhoffte Erfolg beschert. Die Unterinstanzen entschieden gegen sie. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) gab ihr zunächst eine Chance und stellte fest, dass der Kanaldeckel unter die Wegehalter- und nicht unter die Bauwerkehaftung fällt. Das klingt kompliziert, aber im Grunde genommen bedeutet es, dass die Stadt nur bei grober Fahrlässigkeit haftet.

Ein langer Rechtsweg

Der OGH schickte den Fall zur weiteren Klärung zurück an die Unterinstanz. Dort wurde erneut untersucht, ob der Stadt grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei. Das Ergebnis war ernüchternd: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Niveauunterschied als gefährlich eingestuft werden kann. Die Stadt kontrolliert die Straße regelmäßig – mehrmals wöchentlich, so heißt es. Ob das wirklich ausreicht, um sicherzustellen, dass solch ein Vorfall nicht mehr passiert? Das bleibt fraglich.

Für die Klägerin ist der Fall ein harter Schlag. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schadenersatz sind in Österreich sehr komplex. Man muss bedenken, dass eine Haftung nur dann gegeben ist, wenn die Stadt wirklich grob fahrlässig gehandelt hat. Und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Ein gewisses Maß an Verkehrsüblicher Sorgfalt wird gefordert, doch die Stadt hat, so die Argumentation, alles getan, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten.

Rechtslage und persönliche Betroffenheit

Im österreichischen Schadenersatzrecht ist es wichtig zu wissen, dass eine Einwilligung des Verletzten eine Haftung ausschließen kann, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten wäre. Hier stellt sich die Frage, ob die Frau vielleicht auch anders hätte reagieren können. Ein komplexes Thema, das viele rechtliche Feinheiten beinhaltet, wie etwa die Kausalität zwischen der Handlung und dem eingetretenen Erfolg.

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Die Emotionen, die mit einem solchen Vorfall einhergehen, sind nachvollziehbar. Man fragt sich, wie es weitergeht, wenn man einmal im Gerichtssaal sitzt. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, eine Suche nach Gerechtigkeit, während man gleichzeitig mit den eigenen Verletzungen kämpft. Und in der Zwischenzeit denkt man vielleicht an die Frage: Was hätte ich anders machen können? Aber in diesem Fall bleibt es ungewiss, ob die Stadt tatsächlich für den Sturz verantwortlich ist.

Die Geschichte dieser Frau ist nicht nur ein Einzelfall, sondern wirft auch Fragen über die Verantwortung der Stadt und die Sicherheit in den öffentlichen Räumen auf. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und ob es vielleicht eines Tages zu einer Änderung in der Rechtsprechung kommen wird. Das ist etwas, das uns alle angeht, denn wir alle sind regelmäßig in diesen Fußgängerzonen unterwegs und möchten sicher sein, dass wir nicht über einen Kanaldeckel stolpern müssen.