In der Breite Gasse 15, im Herzen Wiens, steht ein Gebäude, das Geschichten erzählen könnte – wären die Wände nicht so schmutzig, die Fenster so vergilbt und die Umgebung von Unrat und tierischen Plagen gezeichnet. Das ehemalige Wohnhaus, einst im Biedermeierstil errichtet, hat sich den Titel „Spekulationshaus“ redlich verdient. Seit Jahren schon ist es in einem desolaten Zustand, und die Anwohner haben genug. Im März 2023 wurde das Gebäude sogar besetzt – ein mutiger Protest gegen die ständig steigenden Mietpreise und die Gaskonferenz, die in der Stadt stattfand. Vielleicht war das der Weckruf, den es brauchte.

Jetzt, im Jahr 2026, gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels. Die Stadt Wien hat im Rahmen einer „Ersatzvornahme“ Sanierungsmaßnahmen angekündigt. Die Instandsetzung der Fassade und der Firstkappen steht auf der Agenda, ebenso die Entfernung von Plakatierungen und die Herstellung der Portale. Das klingt vielversprechend! Die Kosten für diese Arbeiten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Und der hat in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Versuche, das Gebäude abreißen zu lassen, wurden nicht bewilligt, und neue Anträge sind laut Baupolizei nicht genehmigungsfähig. Ein weiteres Überbleibsel der Bauordnungsnovelle 2023, die die Abbruchbedingungen für Altbauten verschärft hat.

Positive Signale für die Nachbarschaft

Der Bezirksvorsteher Markus Reiter von den Grünen hat die Sanierungsarbeiten als positive Nachricht für die Anwohner bezeichnet. Das ist doch mal eine Ansage! Der „Problemhausgipfel“ im Bezirk hat also seine Früchte getragen – oder sollte man sagen: die Mauern bröckeln langsam, aber sicher? Es bleibt vorerst abzuwarten, ob die angekündigten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden und ob sie den gewünschten Effekt bringen. Schließlich hat der Eigentümer seit Jahren seiner Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen, und die Geduld der Anwohner ist verständlicherweise am Ende.

Die Änderungen in der Bauordnung, die im Juli 2023 in Kraft traten, haben die Situation für Altbauten wie in der Breite Gasse 15 grundlegend verändert. Die Gesetzgebung im Bauwesen obliegt den Bundesländern, und so gibt es in Österreich neun unterschiedliche Bauordnungen. Die Wiener Bauordnung ist das maßgebliche Regelwerk für bauliche Aktivitäten in der Stadt. Ein zentrales Element der Novelle ist die Ausweitung der Bauwerksbuchpflicht auf Altbauten. Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, muss bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden. Für etwas jüngere Gebäude bis 1945 ist die Frist bis 2030 angesetzt. Eine strenge Prüfung der Abbruchreife durch Sachverständige ist nun ebenfalls festgelegt, um sicherzustellen, dass der Erhalt von älteren Gebäuden nicht einfach auf der Strecke bleibt.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 bringt auch weitere Änderungen mit sich, die im Sinne des Klimaschutzes und der nachhaltigen Stadtentwicklung stehen. So werden zum Beispiel Photovoltaikanlagen und Fassadenbegrünungen gefördert und in gewissen Fällen sogar bewilligungsfrei. Auch die Kurzzeitvermietungen in Wohnzonen werden strenger geregelt, was möglicherweise der Wohnqualität in der Stadt zugutekommt. Es scheint, als ob nicht nur der alte Glanz der Breite Gasse 15, sondern auch die gesamte Stadt eine sanfte Auffrischung erfährt.

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Ob die Sanierungsmaßnahmen für das „Problemhaus“ tatsächlich auch langfristig zu einer Verbesserung führen werden, bleibt abzuwarten. Aber eines steht fest: Die Anwohner und die Stadtverwaltung haben einen gemeinsamen Weg eingeschlagen, um den Verfall zu stoppen und den Charme der Vergangenheit zu bewahren. So bleibt nur zu hoffen, dass die geplanten Maßnahmen nicht nur auf dem Papier gut aussehen, sondern auch in der Realität greifen. Die Breite Gasse 15 könnte bald wieder ein Ort der Begegnung und des Lebens werden – und das wäre mehr als nur eine feine Sache!

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