In Wien-Landstraße ist die Welt für das Paar Franz K. (62) und Angela F. (55) aus den Fugen geraten. Ein Wohnungsbrand Ende Mai hat nicht nur ihre private Mietwohnung in Schutt und Asche gelegt, sondern auch ihre gesamte Existenz auf den Kopf gestellt. Seitdem sind die beiden obdachlos und finden keinen Platz zum Schlafen, geschweige denn einen sicheren Hafen, den man Zuhause nennen könnte. Stattdessen verbringen sie ihre Nächte bei Bekannten oder unter freiem Himmel. Ein herber Schlag, denn im Brand gingen auch rund 2.000 Euro Bargeld verloren, die sie sich mühsam zusammengespart hatten.

Die Ursachen des Feuers sind noch immer nicht restlos geklärt. Möglicherweise war eine Entladung in einer Leitung oder ein aufgeladenes Handy der Auslöser für das verheerende Inferno. Vor diesem Unglück hatten Franz und Angela ihre zwei Wohnungen zusammengelegt und stolze 15.000 Euro in Renovierungen investiert. Die Hoffnung auf ein behagliches Zuhause wurde schlagartig zunichtegemacht. Beide sind zudem gesundheitlich angeschlagen und arbeitslos, was die Situation noch prekärer macht.

Auf der Suche nach einer neuen Bleibe

Am 1. Juni wandten sie sich an die Wohnberatung Wien, um eine (Not-)Gemeindewohnung zu beantragen. Doch die Antwort war niederschmetternd: Ihr Antrag auf ein Wiener Wohnticket wurde abgelehnt, da kein begründeter Wohnbedarf vorliegt. In der Realität bedeutet das, dass Obdachlosigkeit allein nicht ausreicht, um in den Genuss einer solchen Unterstützung zu kommen. Die Wohnberatung Wien empfahl ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen und kurzfristige Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Der Fall von Franz K. und Angela F. liegt mittlerweile bei der Wohnungskommission, die erst Ende Juli entscheiden wird. Der Kontakt zum Fonds Soziales Wien (FSW) wurde ebenfalls aufgenommen, und eine Sozialarbeiterin wurde zugewiesen. Allerdings gab es anfangs keine Unterkunft für die beiden. Glücklicherweise erhielten sie ab Dienstag einen Platz in einer FSW-Unterkunft im 3. Bezirk. Es ist ein kleiner Lichtblick in einer sehr dunklen Zeit.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Statistik

Um die Situation von Obdachlosen besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die gesetzlichen Grundlagen. Wohnungslosigkeit liegt vor, wenn keine Miet- oder Pachtverträge oder dingliche Rechte zur Nutzung einer Wohnung bestehen. Laut § 3 Absatz 1 des Wohnungs­losen­bericht­erstattungs­gesetzes (WoBerichtsG) wird auch die Unterbringung in Notunterkünften oder bei Freunden nicht als gesichert betrachtet. Wer also in einer derart prekären Lage ist, zählt zu den wohnungslosen Personen, was die statistischen Erhebungen betrifft.

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In Deutschland, wo ähnliche Problemstellungen bestehen, hat die Bundesregierung das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Ein Nationaler Aktionsplan wurde beschlossen, um diesem wachsenden gesellschaftlichen Problem entgegenzuwirken. Es wird betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft unerlässlich ist, um diesen Herausforderungen Herr zu werden.

Der Wohnungsmarkt in Wien

Momentan stehen von rund 220.000 Gemeindewohnungen in Wien etwa 7.221 leer, wobei 4.290 davon in Renovierung oder Instandsetzung sind. Wiener Wohnen stellt Mieter*innen bei Schadensfällen zwar vorübergehend Ersatzwohnungen zur Verfügung, jedoch gibt es keinen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch darauf. Hätten Franz und Angela vor dem Brand in einer Gemeindewohnung gelebt, wären ihre Chancen auf eine Notwohnung womöglich besser gewesen. Doch das Schicksal wollte es anders.

Die Situation von Franz K. und Angela F. ist nur ein Beispiel von vielen, die die drängende Problematik der Wohnungslosigkeit in Wien und darüber hinaus verdeutlichen. Wenn man bedenkt, dass in Europa laut FEANTSA und Fondation pour le Logement des Défavorisés bis zu 1.300.000 Menschen ohne Wohnung sind, wird die Tragweite des Themas deutlich. Ein Umdenken ist nötig, um diesen Menschen Perspektiven zu bieten und ihnen ein Dach über dem Kopf zu ermöglichen.

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