Heute ist der 2. Juni 2026 und in Josefstadt, Österreich, wird ein Prozess geführt, der die Abgründe des syrischen Regimes ans Licht bringt. Angeklagt sind Khaled Al H., der ehemalige Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, und sein Mitangeklagter, Moussab Abou R., ein ehemaliger hoher Polizeibeamter. Beide stehen vor schweren Vorwürfen: Folter, Misshandlung und Nötigung von Regimegegnern – alles auf Anordnung der syrischen Zentralregierung und des Nationalen Sicherheitsbüros. Der Prozess hat nicht nur rechtliche, sondern auch tief menschliche Dimensionen, die viele in unserer Gesellschaft berühren.

Der Bürgerkrieg in Syrien, der im März 2011 begann, hat zehntausende Menschenleben gefordert und unzählige Schicksale zerstört. Ab August 2011 wurde der Umgang mit Demonstranten radikal verändert. Berichte sprechen von über 1.500 Inhaftierungen. Protestorganisatoren, Finanzierer und Menschen, die mit ausländischen Medien sprachen, wurden ins Visier genommen. Die Foltermethoden, die in den Verhören zur Anwendung kamen, sind schockierend: Schläge, Aufhängen an den Armen, sexualisierte Gewalt und sogar Vergewaltigungen. Einsatzmittel wie Schläuche und Bretter wurden zur grausamen „Unterhaltung“ herangezogen. Das lässt einem das Blut in den Adern gefrieren.

Die Beschuldigungen und die ersten Zeugenaussagen

Die Vorwürfe gegen die Angeklagten beziehen sich auf den Zeitraum zwischen April 2011 und März 2013. In überfüllten Zellen, in denen 30 bis 40 Personen untergebracht waren, sollen die Gefangenen mit Gartenschläuchen geschlagen und mit kaltem Wasser abgespritzt worden sein. Der erste Prozesstag brachte bereits einige Zeugenaussagen von mutmaßlichen Opfern, die ihr Leid schilderten. Eine der zentralen Fragen ist, wie weit der Einfluss der syrischen Zentralregierung tatsächlich ging und welche Befehle von dort ausgegeben wurden.

Die Anklage ist nicht ohne Substanz. Khaled Al H. war, wie er selbst betont, nicht freiwillig Teil des Geheimdienstes. Seit Dezember 2024 sitzt er in U-Haft. Moussab Abou R. hingegen äußerte sich ablehnend gegenüber dem Regime und sprach von Befehlen, die Unschuldige zum Töten verurteilten. Er verließ die syrischen Sicherheitskräfte am 30. Mai 2012 – wohl in der Hoffnung, dem Albtraum zu entkommen. Aber das Grauen bleibt nicht nur in seinen Erinnerungen, es wird nun auch vor Gericht verhandelt.

Ein Prozess, der Geschichte schreibt

Dies ist ein seltener Fall, denn ein europäisches Land wendet das Weltrechtsprinzip an, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Österreich hat die Türen geöffnet, um das Unrecht, das in Syrien geschehen ist, nicht ungestraft zu lassen. Im Laufe des Verfahrens sind mindestens 21 Opfer bereit, ihre Geschichten zu erzählen. Das ist keine leichte Aufgabe. Jeder von ihnen bringt eine Last mit sich, eine Geschichte, die erzählt werden muss, um die Schrecken der Vergangenheit aufzuarbeiten.

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Die Rolle von NGOs war entscheidend für den Prozess. Sie haben viele der Beweise gesammelt, die nun vor Gericht präsentiert werden. Und während wir hier in Österreich sitzen und über Folter und Verbrechen diskutieren, ist es wichtig zu erwähnen, dass auch die internationale Gemeinschaft nicht untätig geblieben ist. Versuche, die syrische Causa an den Internationalen Strafgerichtshof zu übergeben, scheiterten jedoch an einem Veto Russlands und Chinas. Aber das Prinzip der universellen Jurisdiktion bleibt bestehen. Staaten können weiterhin Völkerrechtsverbrechen verfolgen, egal wo diese begangen wurden.

Die Diskussionen um die Rechenschaftspflicht sind in der syrischen Zivilgesellschaft sehr präsent. Die Menschen wollen Gerechtigkeit, sie wollen, dass die Verantwortlichen für ihr Leid zur Rechenschaft gezogen werden. Und das, mein lieber Leser, ist der Grund, warum wir hier stehen und diese Geschichten erzählen müssen. Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit – es ist eine Frage der Menschlichkeit.