In Wien-Floridsdorf hat sich ein Vorfall ereignet, der selbst in der bunt gemischten Hauptstadt für Aufsehen sorgt. Ein 44-jähriger Mann, der als bosnischer Staatsbürger identifiziert wurde, soll einen 33-jährigen Passanten mit einer Maschinenpistole bedroht haben. Was war passiert? Nach einem Streit mit seiner im Rollstuhl sitzenden Mutter geriet der Mann offenbar in Rage. Er trat gegen den Rollstuhl und schüttelte ihn heftig. Das ließ sich ein weiterer Passant nicht gefallen und schritt ein. Doch statt Dankbarkeit erntete er eine Bedrohung von dem Aggressoren.
Und das war noch nicht alles: Ein anderer Passant bekam den Zorn des Verdächtigen zu spüren, als er gestoßen und auf den Kopf geschlagen wurde. Die Situation eskalierte dermaßen, dass die Polizei gerufen werden musste. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung wurden gleich mehrere Waffen sichergestellt. Darunter eine Maschinenpistole mit Magazin, ein Teleskopschlagstock, zwei Schwerter, ein Messer, zwei Äxte und sogar eine geringe Menge Cannabis. Man fragt sich, was in den Kopf des Mannes gefahren ist, dass er solche Waffen hütete.
Rechtliche Konsequenzen im Raum
Der 44-Jährige wurde vorläufig festgenommen und sieht sich nun einigen ernsten Vorwürfen gegenüber. Ein Waffenverbot wurde bereits ausgesprochen, und die rechtlichen Folgen könnten gravierend sein. Die Bedrohung mit einer Waffe kann laut § 241 StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa vom Ablauf der Tat, der Anzahl und Art etwaiger Voreintragungen und dem Verhalten nach der Tat. Ein Geständnis könnte sich positiv auswirken, das Nachtatverhalten jedoch nicht.
Experten raten zur Einschaltung eines Strafverteidigers, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen. Eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakte kann für die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung entscheidend sein. Man könnte fast meinen, dass die Polizei kreativ werden muss, um ein Geständnis zu erwirken – da kann es schon mal dazu kommen, dass sie mit einem kleinen Trick arbeiten.
Ein Blick auf die Waffenlage in Österreich
Österreich zählt zu den europäischen Ländern mit einer besonders hohen Zahl an Schusswaffen: Rund 30 Feuerwaffen pro 100 Einwohner sind hier registriert. Das macht Österreich zu einer der bewaffnetsten Nationen in Europa. Man könnte sagen, die Diskussion um private Bewaffnung ist aktueller denn je, insbesondere nach den tragischen Vorfällen in der Vergangenheit, wie dem Amoklauf in Graz. Die Debatte darüber, wie liberal das Waffenrecht hierzulande ist, wird immer wieder neu entfacht.
Obwohl Maschinengewehre und Pumpguns verboten sind, können viele Bürger ab 21 Jahren Revolver und Pistolen mit einer Waffenbesitzkarte legal erwerben. Für Gewehre und Schrotflinten benötigt man lediglich eine Waffenlizenz oder einen gültigen Jagdschein. Auffallend ist, dass für den Erwerb von Faustfeuerwaffen ein psychologischer Eignungstest vorgeschrieben ist, während dies für Langwaffen nicht gilt. Wenn man sich das alles durch den Kopf gehen lässt, wird einem klar, dass die Gefahr, dass solche Vorfälle – wie in Floridsdorf – wieder passieren, durchaus besteht.
Das Schicksal des 44-jährigen Mannes und die rechtlichen Folgen seiner Taten bleiben abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass solche Ereignisse in Zukunft seltener werden und wir in einer sicheren Gemeinschaft leben können.