In Vorarlberg brodelt es! Die älteren Damen, die sich unter dem Namen „Omas gegen rechts“ zusammengefunden haben, sind ganz schön aktiv. Mechthild Bawart hat im Café nach Flyern gefragt, aber das scheint nicht das Hauptanliegen zu sein. Die Seniorinnen sind mehr an Unterstützungserklärungen interessiert – das ist das, was sie wirklich brauchen. Eine der Damen hat ihren Unmut über ihre deutsche Staatsbürgerschaft geäußert, denn dadurch darf sie das Volksbegehren nicht unterschreiben. Das ist schon ein ziemlich bitterer Beigeschmack in einer Demokratie, oder?

Erstmals seit über zwei Jahrzehnten gibt es in Vorarlberg ein Volksbegehren – eine spannende Wendung in der politischen Landschaft. Die schwarz-blaue Landesregierung hat sich mit einer wütenden Frauenbewegung angelegt, die gegen massiven Kürzungen protestiert. Diese Kürzungen betreffen nicht nur die Kindergarten- und Spielplatzförderungen, sondern auch die Gynäkologie- und Geburtenstation im Krankenhaus Dornbirn. Es gibt große Unklarheiten über die Zukunft der Geburtenstation, die möglicherweise nach Bregenz verlegt wird, sowie über die Missbrauchs- und Gewaltschutzambulanz. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) hat angekündigt, dass sie die Pläne trotz des Widerstands durchziehen wird. Das ist ein echtes Streichholz in einem Pulverfass.

Das Volksbegehren und seine Bedeutung

Bawart und ihre Mitstreiterin Miriam Capelli haben eine Online-Petition ins Leben gerufen, um den Erhalt der Geburtenstation zu fordern. Unglaubliche 57.000 Unterschriften sind zusammengekommen! Doch die Landesregierung ignoriert diese Petition, was den Unmut in der Bevölkerung weiter anheizt. Das Volksbegehren läuft bis zum 10. Juni, und eine Zwischenbilanz wird erst danach veröffentlicht. Die Unterschriften müssen in Papierform in der eigenen Heimatgemeinde abgegeben werden – das sorgt für einen Anstieg an Papierbergen. Man könnte fast meinen, das Volksbegehren ist eine Art Schlachtfeld, auf dem sich die Stimmen der Bürger gegen die starren Strukturen der Landesregierung behaupten müssen.

Widerstand zeigt sich auch bei den Gemeindemitarbeitern, die fleißig Zettel für das Volksbegehren ausdrucken. Bawart mobilisiert Unterstützung aus allen Gesellschaftsschichten. Die Veränderungen in der Zivilgesellschaft, die seit den Sonntagsdemonstrationen 2018 spürbar sind, machen sich auch hier bemerkbar. Die ältere Generation will nicht länger autoritär-hörig sein und zeigt, dass der Wille der Menschen nicht ignoriert werden kann. Bawart selbst wird in den Medien zitiert und betont, dass die Menschen die nächsten Wahlen nicht vergessen werden. Ein eindringlicher Appell, der die Dynamik dieser Bewegung unterstreicht.

Direkte Demokratie in Vorarlberg

Volksbegehren sind ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie in der Landesverwaltung. Sie fallen neben Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Dabei müssen die Anliegen eines Volksbegehrens bestimmte Kriterien erfüllen, um vom Landtag oder der Gemeindevertretung behandelt zu werden. In Vorarlberg gab es bisher vier landesweite und drei gemeindebezogene Volksbegehren. Die Durchführung unterliegt dem Landes-Volksabstimmungsgesetz, was die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt. Stimmberechtigt sind alle Landesbürger mit Hauptwohnsitz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben – ein recht junges Publikum, das sich hier einmischt.

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Ein Volksbegehren muss von mindestens 5.000 Stimmberechtigten oder zehn Gemeinden initiiert werden. Bei Ablehnungen, die von 10 % der Stimmberechtigten unterstützt werden, muss eine Volksabstimmung stattfinden. Auch wenn die Ergebnisse rechtlich nicht bindend sind, zeigen sie deutlich die Stimmungslage in der Bevölkerung. In einer Zeit, in der die Bürger verstärkt ihre Stimme erheben, ist das Volksbegehren in Vorarlberg ein echter Stachel für die Landesregierung. Und das lässt sich nicht einfach ignorieren. Die Bürger sind gewillt, für ihre Belange zu kämpfen.

Ein Blick über die Grenzen

Wenn man sich die direkte Demokratie in anderen Bundesländern anschaut, merkt man schnell, dass es signifikante Unterschiede gibt. Bis Ende 2023 wurden in Deutschland 416 direktdemokratische Verfahren initiiert, von denen 104 in die zweite Verfahrensstufe – das Volksbegehren – gelangten. Die Erfolgsquote liegt im Durchschnitt bei 26,8 Prozent, auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern. In Hamburg beispielsweise wurden in den letzten zehn Jahren 30 neue Verfahren eingeleitet, während in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nur eines gestartet wurde. Man fragt sich, wie viele Stimmen in Vorarlberg noch ungehört bleiben, wenn die Wellen des Wandels nicht weitergetragen werden.

Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Die Vorarlberger Frauen haben ihre Stimme erhoben, und sie sind entschlossen, gehört zu werden. Ob das Volksbegehren tatsächlich einen Wandel bewirken kann, bleibt abzuwarten. Aber eines ist sicher: Die Diskussion ist angestoßen, und das ist erst der Anfang.