Kleinsöding im Fokus: Kontroverser Grundstückskauf und die Schatten der Enteignung
In einer kürzlichen Sitzung des Landtags, die am Dienstag stattfand, wurde der Ankauf einer rund 16.210 Quadratmeter großen Liegenschaft in Kleinsöding beschlossen. Ja, richtig gehört! Mit den Stimmen der FPÖ, ÖVP und SPÖ wurde dieser Beschluss gefasst, und der Kaufpreis beläuft sich auf etwa 220.000 Euro, inklusive aller Steuern und Nebenkosten. Ein ordentlicher Batzen Geld, aber es soll ja schließlich den betroffenen Landwirten, die durch das Bauvorhaben der B70 in Mitleidenschaft gezogen werden, als Ausgleichsfläche dienen. So weit, so gut.
Doch die Sache hat ihre Tücken. Bereits 2026 wurden durch einen Optionsvertrag Tauschflächen gesichert, und dieser Vertrag ist bis zum 1. Juni 2027 gültig. Ein Entschädigungsbetrag von 183.386,75 Euro steht ebenfalls im Raum. Jedoch gab es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Redner oder Wortmeldungen – ziemlich still und leise, könnte man sagen. Verkehrslandesrätin Claudia Holzer von der FPÖ betonte, dass man trotz einer angespannten Budgetlage die Finanzierung sicherstellen könne. Aber die Grünen, Neos und KPÖ waren alles andere als begeistert und haben den Beschluss nicht unterstützt.
Widerstand und rechtliche Fragen
Die Grünen äußern Bedenken, dass dieser Beschluss Enteignungen Vorschub leisten könnte. Schließlich liegen beim Bundesverwaltungsgericht bereits 41 Beschwerden gegen den UVP-Bescheid vor. Mobilitätssprecher Lambert Schönleitner von den Grünen kritisiert, dass der Beschluss viel zu früh gefasst wurde, da es noch keinen rechtskräftigen Bescheid für das Projekt B70 Neu gibt. Die betroffenen Landwirte haben sich klar gegen die Tauschflächen ausgesprochen. Schönleitner weist auch auf einen Widerspruch innerhalb der ÖVP hin – der Bauernbund sagt „Eigentum ist nicht verhandelbar“, während die Partei im Landtag für einen Beschluss stimmt, der Enteignungen ermöglicht. Irgendwie widersprüchlich, oder?
Die finanziellen Aspekte sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Neue Straßen bringen hohe Bau-, Finanzierungs- und Erhaltungskosten mit sich. Die Grünen schlagen vor, stattdessen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes entlang der bestehenden B70 zu ergreifen. Sicherere Querungen und spürbare Entlastungen im Alltag, ohne dass man sich jahrelang mit Rechtsverfahren herumschlagen muss – das klingt doch nach einer vernünftigen Idee!
Enteignung: Ein leidiges Thema
Enteignungen von privaten Grundstücken sind ein heikles Thema. Sie sind möglich, wenn Grundstücke für den Bau von Straßen oder Energieversorgungsleitungen benötigt werden. Einvernehmliche Regelungen sind oft schwer zu erzielen, was zur Enteignung führt. In den letzten vier Jahren wurden in Österreich 566 Landwirte enteignet, vor allem für Autobahnen und Bundesstraßen. Die Entschädigung wird durch Verkehrswertgutachten ermittelt – und das kann ganz schön ins Geld gehen.
Wichtig zu wissen: Enteignungen sind nur zulässig, wenn die Grundstücke zwingend für ein Vorhaben benötigt werden und dieses dem Wohl der Allgemeinheit dient. Außerdem müssen die Betroffenen angemessen entschädigt werden. Ein Verfahren zur Planfeststellung gibt es für größere Verkehrsprojekte, bei denen die Auswirkungen auf die Betriebsentwicklung der Grundstückseigentümer berücksichtigt werden müssen. Das lässt einen schon mal nachdenklich werden – wie wird das alles weitergehen?
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