Heute ist der 28.05.2026 und wir blicken nach Schladming, wo sich eine interessante Geschichte entfaltet hat. Eine Frau, die in der Ramsauerstraße mit satten 86 km/h geblitzt wurde, steht im Mittelpunkt. Das Tempolimit dort beträgt bekanntlich 40 km/h. Die Polizei hat ihr daraufhin den Führerschein abgenommen, was für sie und ihre Familie natürlich ein großer Schock war. Aber sie gibt nicht auf und hat beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Beschwerde eingelegt. Ihr Anwalt, Hans-Moritz Pott, sieht in der Geschwindigkeitsmessung einen Fehler und argumentiert, dass es in der Nähe keine Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser gibt – also wo ist das Gefahrenpotenzial?
Der Vorfall, der sich in der Nähe eines Autohauses ereignete, könnte weitreichende Folgen haben. Pott hat sogar ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angestoßen. Er ist überzeugt, dass das 40 km/h-Limit bald Geschichte sein könnte und stattdessen ein limit von 50 km/h gelten wird. Natürlich muss die Frau mit einer Strafe und einer Vormerkung rechnen, aber zumindest würde sie ihren Führerschein behalten. Das ist doch schon mal etwas, oder?
Ein Blick auf die Positionen
Interessant ist auch der Meinungsunterschied zwischen Pott und dem Schladminger Bürgermeister Hermann Trinker. Letzterer hat angedeutet, dass das Tempolimit möglicherweise erneut verordnet werden könnte. Pott kontert jedoch, dass eine solche Entscheidung des VfGH nicht einfach ignoriert werden kann. Er betont, dass die Frau ihre Geschwindigkeitsübertretung zwar anerkennt, aber das Tempolimit nicht weiter gesenkt werden sollte, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt.
Ein wenig Hintergrundwissen: Der VfGH prüft die fachlichen Grundlagen für die Einführung des 40 km/h-Limits und hat bisher keine Statistiken über Normenkontrollverfahren oder deren Ausgang veröffentlicht. Eine Entscheidung wird frühestens im Juli erwartet. Es bleibt also spannend, wie es weitergeht und welche Argumente letztendlich überzeugen werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Prüfungen
Auf einer anderen rechtlichen Front gibt es in Österreich laufend Prüfungen von Gesetzen und Verordnungen, die für die Bürger von Bedeutung sind. Beispielsweise wird am 12. März 2026 eine Prüfung der Bestimmungen des Vorarlberger Baugesetzes stattfinden. Auch der Flächenwidmungsplan einer Tiroler Stadtgemeinde wird am 3. März 2026 auf die Finger gelegt. Das zeigt, dass Gesetze und Verordnungen ständig auf den Prüfstand kommen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten entsprechen.
Diese rechtlichen Überprüfungen sind essenziell, um den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes zu gewährleisten oder auch um sicherzustellen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen sinnvoll und notwendig sind. Ein Beispiel aus der Vergangenheit ist die Prüfung einer Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung der Bezirkshauptmannschaft Güssing, die am 28. November 2025 stattfand. Solche Prüfungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Wohl der Allgemeinheit dienen.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Schladming entwickeln wird. Es ist ein spannendes Beispiel dafür, wie lokale Gegebenheiten und rechtliche Rahmenbedingungen miteinander verwoben sind. Bleiben wir also auf dem Laufenden!