Brückenstreit in Liezen: Wer zahlt die Sanierung?
In Liezen, wo die Luft frisch und die Alpen majestätisch über die Stadt wachen, gibt es derzeit einen Konflikt, der die Anwohner auf Trab hält. Die Brücke über den Röthbach in der Liezener Alpenbadstraße, vor über 40 Jahren von den Siedlungsgenossenschaften Ennstal und Rottenmanner errichtet, hat mittlerweile so viele Mängel, dass eine Sanierung unumgänglich geworden ist. Wie das so oft der Fall ist, wenn es um Gemeinschaftsanlagen geht, sind die Meinungen der Anwohner gespalten. Während die Genossenschaften darauf bestehen, dass die Eigentümer der rund 100 Wohnungen die Kosten für die Sanierung tragen, sind einige Bewohner, wie das Paar Sabine und Erich Staud, anderer Meinung. Sie argumentieren, dass ihr Kaufvertrag keine Instandhaltungspflichten für die Brücke festlegt – ein Punkt, der für die Anwohner von großer Bedeutung ist.
Die Sanierungsarbeiten beginnen im Juli und sollen etwa zwei Monate in Anspruch nehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 263.000 Euro. Ein nicht unerheblicher Betrag, der pro Haushalt im niedrigen vierstelligen Bereich liegen wird, je nach Nutzwert. Und während die Stadtgemeinde immerhin 38.000 Euro zur Unterstützung bereitstellt, bleibt die Frage der Eigentumsverhältnisse ungeklärt. Die Ennstal-Genossenschaft hat bislang keine Dokumente gefunden, die klarstellen könnten, wer letztlich für die Brücke verantwortlich ist. Die Anwohner fordern daher Klarheit und denken darüber nach, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um ihre Rechte durchzusetzen.
Rechtliche Aspekte der Brückennutzung
Ein Blick in die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung einer Brücke über Grundstücke durchaus komplex sind. So besagt beispielsweise der § 905 BGB, dass die Nutzung des Luftraums über einem Grundstück abwehrbar ist. Das bedeutet, dass Grundstückseigentümer das Recht haben, die Nutzung durch Dritte zu untersagen, wenn diese ihre Rechte verletzen. In einem Fall, der vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt wurde, legte der Kläger dar, dass die Nutzung einer Brücke, die über sein Grundstück führt, unzulässig sei. Das Gericht stellte fest, dass er das Recht hatte, die Nutzung dieser Brücke zu verbieten, was zeigt, wie wichtig die Klärung von Eigentumsverhältnissen in solchen Angelegenheiten ist.
Das Urteil, das dem Beklagten die Nutzung untersagte, zeigt auch, dass die Verantwortung für die Erhaltung von Brücken, die nicht als öffentliches Gut gelten, im Streitfall klar geregelt werden muss. Die Anwohner in Liezen müssen sich demnach nicht nur mit den finanziellen Aspekten der Sanierung auseinandersetzen, sondern auch mit den rechtlichen Fragestellungen rund um die Verantwortung für die Brücke.
Die Rolle der Wohnungseigentümer
Eine interessante Facette in diesem Konflikt sind die Wohnungseigentümer selbst. Laut einem Schreiben aus dem Jahr 2023 sind die Genossenschaften grundsätzlich für die Erhaltung der Brücke zuständig. Diese scheinen jedoch darauf zu beharren, dass die Kosten für die Sanierung von den Wohnungseigentümern entsprechend ihrer Nutzwertanteile getragen werden müssen. Schließlich, so argumentieren sie, sei die Brücke ein funktionaler Bestandteil der Erschließungsstraße der Wohnsiedlung, und die Kosten für ihre Errichtung seien beim Verkauf der Wohnungen bereits verrechnet worden.
Die Situation ist also alles andere als klar. Die Anwohner wünschen sich eine schnelle Klärung der Eigentumsverhältnisse, während die Genossenschaften auf den vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Das Ganze könnte durchaus in einem Rechtsstreit enden, wenn keine Einigung erzielt wird. Und während die ersten Bauarbeiten im Juli beginnen sollen, ist es fraglich, wie viele Nerven und Ressourcen die Anwohner noch investieren müssen, um zu einer Lösung zu kommen.
In der Zwischenzeit bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird. Eines ist sicher: Das Thema Brückensanierung wird die Gemüter in Liezen noch eine Weile beschäftigen.
