In den letzten Wochen hat sich die politische Landschaft im Lungau, einem Bezirk im Salzburger Land, gewaltig gewandelt. Am Mittwoch traf sich das Landtagspräsidium mit den Klubobleuten, um über eine Änderung der Landtagswahlordnung zu beraten. Die Bedenken, die dabei aufkamen, sind nicht zu unterschätzen. So lebten bei der letzten Volkszählung nur noch 15.800 Wahlberechtigte im Lungau. Das ist nicht nur eine Zahl, sondern ein klares Signal: Das Wählerpotenzial schmilzt. Und wie es aussieht, könnte das gravierende Folgen haben.

Die Konsequenz aus dieser sinkenden Wählerzahl? Eines der zwei Grundmandate des Lungaus muss an den Flachgau, also den Bezirk Salzburg-Umgebung, wandern. Das bringt zwar keine fröhlichen Gesichter, aber für Wahlwerber wird es mit nur einem Grundmandat nahezu unmöglich, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Die absolute Mehrheit wird zur Illusion. Auch wenn Sitze über die Landesliste vergeben werden, sieht die Verfassung bei nur einem Grundmandat Probleme im Verhältniswahlrecht vor. Und das ist kein Scherz: Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits 1996 mit diesem Thema befasst. Wenn es keine Lösung gibt, könnten künftige Wahlen sogar als verfassungswidrig angefochten werden. Das ist kein guter Stoff für eine politische Debatte, oder?

Die Herausforderung der Wählerzahlen

Besonders unzufrieden ist die Bevölkerung mit den möglichen Lösungen, die alle irgendwie nicht richtig passen. Eine Erhöhung der Anzahl der Landtagsabgeordneten von 36 auf 38 wird als wenig realistisch angesehen. Ein heiß diskutierter Vorschlag ist die Zusammenlegung des Wahlkreises Lungau mit dem Pongau. Das könnte bedeuten, dass es statt sechs Wahlkreisen nur noch fünf gibt – oder im Extremfall sogar nur vier Wahlkreise im „Innergebirg“. Kommt das gut an? Das ist mehr als fraglich.

Aber die Situation im Lungau erinnert an die Entwicklungen im deutschen Wahlrecht. Im Juni 2023 trat in Deutschland eine Wahlrechtsreform in Kraft, die den Grundcharakter der Verhältniswahl beibehielt, aber auch einige Änderungen mit sich brachte. Eine der wesentlichen Änderungen? Der Bundestag wurde auf 630 Abgeordnete vergrößert, während die Anzahl der Wahlkreise bei 299 bleibt. Wähler können weiterhin zwei Stimmen abgeben: eine für den Wahlkreisbewerber und eine für die Landesliste einer Partei. Auch hier gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde, die sicherstellt, dass nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen an der Oberverteilung teilnehmen. Ein bisschen wie ein Spiel, bei dem man nur mitspielen darf, wenn man die Mindestanforderungen erfüllt.

Wahlrecht im Wandel

Die Neuigkeit, dass Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, hat für einige Aufregung gesorgt. Das bedeutet, dass es nicht mehr garantiert ist, dass ein Wahlkreisgewinner auch in den Bundestag einzieht, wenn die Zweitstimmendeckung nicht passt. Ein relativer Sieg bringt nicht mehr die gewünschte Sicherheit. Das Prinzip der Zweitstimmendeckung sorgt dafür, dass Wahlkreise nicht immer direkt repräsentiert sind, ohne die Gesamtzahl der Abgeordneten zu verändern. Ein interessanter, wenn auch komplizierter Gedanke!

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Was bedeutet das für die Bürger im Lungau? Es ist kein leichtes Unterfangen, sich in dieser verworrenen Materie zurechtzufinden. Und so schwirren Fragen durch die Köpfe der Menschen: Wie wird sich die politische Landschaft entwickeln? Welche Auswirkungen hat die Fusion auf die Vertretung unserer Anliegen? Irgendwie bleibt da ein mulmiges Gefühl zurück, und die Unsicherheit schwebt in der Luft. Es bleibt spannend, wie sich die Wahlen in dieser Region und darüber hinaus entwickeln werden.

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