Im Herbst 2023 wird es in Liechtenstein spannend. Eine Volksabstimmung über die sogenannte Fristenlösung steht an und die Wellen schlagen hoch. Die Idee, Abtreibungen bis zur 12. Woche legal zu machen – ähnlich wie in der Schweiz – sorgt für hitzige Debatten. Erinnerungen an die knappe Ablehnung einer ähnlichen Initiative im Jahr 2011 sind noch frisch. Damals war die Zustimmung mit 52,3 % denkbar knapp. Jetzt, 2026, zeichnet sich laut dem Lie-Barometer ein anderes Bild ab: 62 Prozent der 1022 befragten Stimmberechtigten sind für die Volksinitiative!

Die Meinungen sind gemischt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt: 71 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass ein Abbruch in vielen Fällen erlaubt sein sollte. Besonders klar ist die Haltung bei extremen Situationen: 96 Prozent sind für einen Abbruch bei Lebensgefahr für die Frau und 93 Prozent bei Vergewaltigung. Man könnte meinen, die Mehrheit der Bevölkerung ist bereit für Veränderungen. Doch es gibt auch Gegenwind. 22 Prozent möchten, dass Abbrüche in den meisten Fällen verboten sind, während 4 Prozent sogar ein totales Verbot fordern.

Eine emotional aufgeladene Debatte

Die Diskussion um die Fristenlösung ist alles andere als sachlich. Emotionen kochen hoch, und das Thema ist stark polarisiert. Das Komitee „Fristenlösung für Liechtenstein“ hat bereits mit der Unterschriftensammlung begonnen, um das Abtreibungsgesetz zu ändern. Was da zum Teil an Behauptungen auf den Tisch kommt, ist nicht immer nachprüfbar. So wird oft gesagt, Liechtenstein habe das strengste Abtreibungsgesetz Europas. Doch das stimmt nicht – im Vergleich zu Ländern wie Andorra oder Malta gibt es in Liechtenstein Ausnahmen, die einen Abbruch ermöglichen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind kompliziert. Seit 2015 werden Abtreibungen von Liechtensteinerinnen im Ausland nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Schätzungen zufolge reisen jährlich etwa 40 Frauen für einen Abbruch in die Schweiz. Die Kosten sind dabei nicht unerheblich – in Bregenz beispielsweise liegt der Preis bei 757 Euro. Die Initiantinnen der Fristenlösung ziehen Parallelen zum Schweizer Modell, das eine Straffreiheit innerhalb von zwölf Wochen vorsieht – allerdings bleibt der Abbruch eine Straftat. Die Diskussion ist in vollem Gange und es wird fleißig dafür und dagegen geworben.

Ein Blick in die Zukunft

Die Umfragen zeigen einen klaren Bedarf nach Veränderung: 56 Prozent der Befragten sehen einen klaren Handlungsbedarf für ein neues Gesetz. Aber nicht nur das. 78 Prozent wünschen sich eine Abstimmung und 74 Prozent sind der Meinung, dass das Volk in wichtigen politischen Fragen das letzte Wort haben sollte. Es ist also kein Wunder, dass die Debatte um die Fristenlösung auf so viel Interesse stößt. Doch die Situation wird noch komplizierter, wenn man bedenkt, dass Erbprinz Alois angekündigt hat, sein Vetorecht zu nutzen, falls die Initiative angenommen wird. Da fragt man sich: Wer hat hier das Sagen – das Volk oder der Fürst?

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Die Lage ist angespannt. Alexander Batliner, Präsident der FBP, äußert Bedenken hinsichtlich der Stabilität des Landes, sollte es zu einem Konflikt zwischen Volk und Fürstenhaus kommen. Das Fürstenhaus selbst bleibt bei seiner ablehnenden Haltung zur Fristenlösung, und Dagmar Bühler-Nitsch von der Vaterländischen Union erkennt die Notwendigkeit der Initiative, kritisiert aber die Art und Weise, wie sie eingereicht wurde. Auch Thomas Rehak von den Demokraten Pro Liechtenstein sieht Reformbedarf, hält die Initiative jedoch für unausgereift.

Wie es weitergeht? Die Initiantinnen müssen 1000 Unterschriften sammeln, um eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Sollte der Landtag ablehnen, wird es unweigerlich zu einer Volksabstimmung kommen. Doch egal, wie die Entscheidung ausfällt, die Diskussion wird weitergehen. Die Frage bleibt, wie lange die Stimmen der Bevölkerung noch ignoriert werden können.

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