Heute ist der 9.06.2026, und während die Sonne in Oberösterreich schimmert, gibt’s in der Landwirtschaft viel zu bereden, insbesondere wenn’s um das Thema Begrünung von Ackerflächen geht. Im „System Immergrün“ steht die Begrünung von Ackerflächen ganz oben auf der Agenda. Hier ist es wichtig, dass mindestens 85 % der Ackerfläche das ganze Jahr über begrünt sind. Es gibt strikte Vorgaben, wie lange Ackerflächen nicht begrünt bleiben dürfen. Zwischen den Ernten von Hauptfrüchten und dem Anbau von Zwischenfrüchten dürfen beispielsweise maximal 30 Tage vergehen. Das sorgt dafür, dass der Boden nicht ungenutzt bleibt und die Nährstoffe nicht verloren gehen.
Aber das ist noch nicht alles. Zwischenfrüchte müssen mindestens drei verschiedene Mischungspartner aus zwei Pflanzenfamilien enthalten. Dabei gilt: Mischungen mit mehr als 50 % Getreide oder Mais sind nicht konform – es sei denn, es handelt sich um spezielle Grünschnittroggensorten. Nach dem 20. September muss man besonders aufpassen. Da dürfen nur winterharte Zwischenfrüchte angelegt werden, und die haben strenge Vorschriften: Sie müssen mindestens 42 Tage stehen bleiben, bevor sie umgebrochen werden dürfen. So bleibt der Boden aktiv und die Biodiversität wird gefördert, was wir in der heutigen Zeit mehr denn je brauchen.
Regelungen und Auflagen
Die Regelungen sind klar und fordern von den Landwirten auch eine gewissenhafte Dokumentation ihrer Arbeiten. Schlagbezogene Aufzeichnungen sind ein Muss, damit alles nachvollziehbar bleibt. Es wird auch darauf geachtet, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Stickstoffdüngern während der Anbauzeit der Zwischenfrüchte strikt untersagt ist. Einmal mehr zeigt sich, wie wichtig es ist, die Natur zu respektieren und zu schützen.
Und es gibt noch mehr: Ab 2025 kommen neue Varianten ins Spiel! Eine davon sieht vor, dass die Begrünung bis spätestens 10. August angelegt werden muss. Ein Umbruch ist dann frühestens nach 70 Kalendertagen erlaubt, aber nicht vor dem 15. September – da gilt ein Befahrungsverbot. Hier wird die Verpflichtung zur Ansaat von mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien zur Pflicht. Beispiele gefällig? Buchweizen, Kleearten und sogar Sonnenblumen können zur Begrünung beitragen. Das klingt nicht nur nach einer bunten Wiese, sondern auch nach einem Paradies für Insekten, was gerade in Zeiten des Insektensterbens extrem wichtig ist!
Die Zukunft der Landwirtschaft
Die neuen Regelungen sind nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sie zeigen auch, dass die Landwirtschaft sich weiterentwickeln muss. Mit einer Mischung aus winterharten und abfrostenden Arten wird die Vielfalt gefördert. Und nicht zu vergessen, jede Begrünungsmaßnahme hat auch einen positiven Einfluss auf das Mikroklima und die Bodenqualität.
So, liebe Landwirte, jetzt heißt es: Vorbereiten und anpacken! Die Natur wartet nicht, und auch die Zeit vergeht schnell. Wenn ihr also noch nicht mit der Begrünung begonnen habt – jetzt ist der richtige Zeitpunkt! Schaut euch die neuen Vorgaben genau an und plant eure nächsten Schritte. Es liegt in unserer Hand, die Böden gesund und lebendig zu halten, für uns und zukünftige Generationen. Die Herausforderungen sind groß, aber gemeinsam können wir sie meistern!