In St. Pölten, der charmanten Hauptstadt Niederösterreichs, sorgt ein aktueller Fall für Aufregung: Ein 22-jähriger Afghane, der 2016 als Zwölfjähriger aus seiner Heimat geflohen ist, steht wegen des Vorwurfs der terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor Gericht. Die Vorwürfe wiegen schwer. Zwischen Februar 2024 und April 2025 soll er über den Messengerdienst Telegram IS-Propaganda verbreitet haben. Diese Inhalte, so die Anklage, sind nicht nur radikal, sondern auch gefährlich.

Das Landesgericht hat in einer Verhandlung nun ein Urteil gefällt: 18 Monate Bewährungsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren. Aber wie kam es überhaupt dazu? Der junge Mann verschickte sogenannte „Naschid“, islamische A-cappella-Lieder mit religiösem Inhalt, die aus Medienhäusern stammen, die dem IS zugeordnet werden. Auf seinem Smartphone fanden die Ermittler Bilder mit IS-Inhalten sowie ein Video, in dem er zusammen mit einem Freund einen islamistischen „Naschid“ sang. Das Ganze wurde auf Instagram gepostet und führte zu einer Hausdurchsuchung.

Die Verteidigung und die Zweifel des Richters

Der Angeklagte behauptet, nichts von den Inhalten gewusst zu haben, da er die Lieder nur auf Arabisch lesen konnte. Er habe sie lediglich zur „Motivation beim Trainieren im Fitnessstudio“ gehört und sie in Chats verschickt, damit sie leichter gefunden werden. Ein Ansatz, der bei den Richtern auf Skepsis stieß. Der Staatsanwalt konnte in einem Chatverlauf ein Problembewusstsein des Angeklagten nachweisen, was die Argumentation der Verteidigung ins Wanken brachte. Der Richter kritisierte diese Darstellung und war von der Unwissenheit des Angeklagten nicht überzeugt.

Interessanterweise ist dieses Phänomen kein Einzelfall. In Berlin gab es kürzlich einen „Naschid Action Day“, bei dem das Landeskriminalamt 22 Wohnanschriften durchsuchte. Anlass waren die zunehmenden Verbreitungen von IS-Propaganda über Social Media-Plattformen wie TikTok und Instagram. Dabei wurden Mobiltelefone und Datenträger beschlagnahmt, um die Verbreitung dieser gefährlichen Inhalte weiter aufzuklären. Die Zielgruppe sind vor allem Jugendliche, die oft unwissentlich in strafbare Handlungen verwickelt werden.

Ein Blick in die Forschung

Die Radikalisierung junger Menschen zu islamistischem Extremismus ist ein vielschichtiges Thema, das in verschiedenen Studien behandelt wird. Forscher wie Ednan Aslan und andere haben biografische Verläufe im Kontext religiöser Sozialisation untersucht und dabei festgestellt, dass das Internet eine entscheidende Rolle im Radikalisierungsprozess spielt. Die Anziehungskraft von IS-Propaganda, die oft in Form von Musik und Videos präsentiert wird, hat eine besonders starke Wirkung auf junge Menschen.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Das Urteil des St. Pöltner Gerichts ist rechtskräftig, und der Angeklagte muss nun an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen auf die Gesellschaft auswirken und welche weiteren Schritte notwendig sind, um derartigen Tendenzen entgegenzuwirken. Die Thematik ist komplex und erfordert ein sensibles Herangehen, nicht nur seitens der Justiz, sondern auch in der Präventionsarbeit.