In der kleinen Volksschule in Griffen, einem beschaulichen Ort in Kärnten, ist die Stimmung angespannt. Die Rückkehr einer älteren Lehrerin aus ihrem Sabbatical hat für viel Aufregung gesorgt – und das aus gutem Grund. Eine junge, engagierte Lehrerin, die die erste Klasse mit 14 aufgeregten Kindern unterrichtet, muss ihren Platz räumen. Das sorgt nicht nur für Stirnrunzeln bei den Eltern, sondern auch für jede Menge Diskussionen. Sie befürchten, dass sich die Entscheidung negativ auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirken könnte.

Die Eltern lassen nicht locker und setzen sich aktiv für den Verbleib der Lehrerin ein. Mit schriftlichen Petitionen fordern sie pädagogische Kontinuität und Stabilität in der ersten Klasse. Sie bitten darum, die vertraglichen und organisatorischen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung der Lehrerin zu prüfen. Besonders brisant: Es kursieren Gerüchte, dass ihre fehlenden Slowenischkenntnisse eine Rolle bei der Versetzung spielen könnten. Dabei ist die Volksschule Griffen gemäß dem Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten verpflichtet, zweisprachigen Unterricht anzubieten.

Ein komplexes Bildungssystem

Wie funktioniert das eigentlich mit dem zweisprachigen Unterricht? An Volksschulen in Kärnten wird dieser in etwa gleichwertig in deutscher und slowenischer Sprache durchgeführt. Dabei ist es wichtig, dass die Lehrkräfte auf die unterschiedlichen Sprachkenntnisse der Schüler eingehen – innere Differenzierung und Individualisierung sind hier das A und O. Schüler, die nicht für den zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, erhalten den Unterricht in deutscher Sprache. In Klassen, in denen ausschließlich zum zweisprachigen Unterricht angemeldete Schüler unterrichtet werden, ist eine zusätzlich qualifizierte Lehrkraft im Einsatz.

Das bedeutet, dass die Schule nicht nur auf die Bedürfnisse der Schüler eingehen muss, sondern auch sicherstellen, dass genügend Anmeldungen für den zweisprachigen Unterricht vorliegen. Das ist nicht immer einfach und erfordert viel Engagement von den Eltern – immerhin können Anmeldungen nur zu Beginn eines neuen Schuljahres erfolgen. Und das ist noch nicht alles: Eltern sollten ihre Kinder zum Sprachenlernen ermutigen und für Fortschritte loben. Eine positive Einstellung zur Zweisprachigkeit ist entscheidend für den Spracherwerb!

Schulbehörde und die Zukunft der Lehrerin

Die Schulbehörde bemüht sich, eine adäquate Stelle für die betroffene Lehrerin zu finden. Sabine Sandrieser, die Leiterin der Abteilung für Minderheitenschulwesen, hat klargestellt, dass die Direktorin Michaela Lesjak-Zdovc korrekt gehandelt hat. Die Rückkehr der älteren Kollegin führte schließlich zur Überzähligkeit an Lehrkräften, und die junge Lehrerin ist nun die dienstjüngste am Standort. Das bedeutet, sie muss ihren Platz räumen – auch wenn viele Eltern die Entscheidung nicht nachvollziehen können.

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Auf die Medienanfragen hat die Direktorin bisher nicht reagiert und verwies stattdessen auf die Bildungsdirektion. Doch die Eltern geben nicht auf. Sie sind sich einig: Es geht nicht nur um eine Lehrerin, sondern um die Bildung ihrer Kinder und die Stabilität der Klasse. Schließlich ist es nicht nur wichtig, Wissen zu vermitteln, sondern auch ein gutes Lernklima zu schaffen, in dem sich die Kinder entfalten können.

Das Ausführungsgesetz stellt klar, dass alle Schüler, die an den Schulen im beschriebenen Gebiet angemeldet werden, auch Unterricht erhalten müssen. Dies gilt besonders für Schulen, die für die slowenische Minderheit relevant sind. Die Situation in Griffen zeigt, wie komplex und herausfordernd die Umsetzung dieser Vorgaben in der Praxis sein kann. Und während die Eltern um die Zukunft ihrer Kinder bangen, bleibt zu hoffen, dass die Schulbehörde eine Lösung findet, die allen Beteiligten gerecht wird.