Im Burgenland wird’s heiß! Am Wochenende erwarten wir Temperaturen von bis zu 36 Grad. Das bedeutet für die rund 10.450 Menschen, die in der Bauwirtschaft, Forst- und Landwirtschaft tätig sind, dass sie sich auf schweißtreibende Stunden im Freien einstellen müssen. Aber keine Sorge, seit Anfang des Jahres gilt in Österreich die Hitzeschutzverordnung, die den Arbeitgebern klare Vorgaben macht, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Diese Verordnung ist kein leeres Papier, sondern ein ernstzunehmendes Regelwerk. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Angestellten vor der Hitze und der UV-Strahlung zu schützen. Dazu zählen Dinge wie die Vorverlegung des Arbeitsbeginns in die kühleren Morgenstunden, zusätzliche Pausen für eine ordentliche Erholung und sogar mobile Kühlmöglichkeiten. Man könnte fast sagen, die Hitze hat jetzt ihre eigenen Regeln – und die sollten ernst genommen werden.

Maßnahmen im Fokus

Die Hitzeschutzverordnung sieht vor, dass ab der Hitzewarnstufe Gelb, also wenn die gefühlte Temperatur 30 Grad erreicht, Unternehmen aktiv werden müssen. Das bedeutet, ein betrieblicher Hitzeschutzplan muss her! Dabei sollten Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder in die Planung einbezogen werden – schließlich geht’s um ihre Gesundheit. Geplant werden müssen unter anderem Arbeitszeitverlegungen, Rotationssysteme und schattige Plätze, wo man sich mal kurz zurückziehen kann.

Persönliche Schutzmaßnahmen sind ebenfalls ein Muss. Es wird empfohlen, leichte, atmungsaktive Arbeitskleidung zu tragen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz zu verwenden und Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor aufzutragen. Und natürlich sollte auch die Trinkwasserversorgung nicht vernachlässigt werden – denn ohne Flüssigkeit geht einfach gar nichts!

Blick in die Zukunft

Aber das ist noch nicht alles. Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine neue Hitzeschutzverordnung in Kraft, die noch strengere Vorgaben schafft. Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Konzentration und Sicherheit gefährden. Ab bestimmten Hitzewarnstufen sind dann klare Maßnahmen vorgeschrieben, insbesondere für Tätigkeiten im Freien. Ein verbindlicher Hitzeschutzplan wird notwendig, wenn die Temperaturen über mehrere Tage 34 Grad erreichen.

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Für alle, die jetzt denken, dass es ein Recht auf „Hitzefrei“ gibt, müssen wir leider enttäuschen. Es gibt kein generelles Recht darauf – aber Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, nachweislich Maßnahmen zu ergreifen. Eine tagesaktuelle Wetterbewertung und eine schriftliche Dokumentation sind unerlässlich. Darüber hinaus müssen auch Schulungen für die Mitarbeitenden dokumentiert werden. Das klingt nach einer Menge Papierkram, aber es ist wichtig, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Es bleibt abzuwarten, wie gut diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Eines ist jedoch sicher: Der Sommer wird heiß und die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, für das Wohl ihrer Mitarbeiter zu sorgen!

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