In Neubau, genauer gesagt in der Zollergasse, brodelt es gewaltig. Anrainerin Franziska, die in der Kirchengasse wohnt, hat die Schnauze voll von nächtlichen Ruhestörungen, die sie als echte Qual empfindet. Mit einer Mischung aus Ärger und Resignation berichtet sie von betrunkene Gästen, die ihre lauten Gespräche und die Musik bis in ihre Wohnung tragen. Zigarettenrauch zieht ebenso durch die Fenster, als wäre es der neue Duft der Nachbarschaft. Ein echtes Party-Feeling, so scheint es, hat die Zollergasse ergriffen – und das nicht zum Wohle aller.
Besonders das Lokal „Le Troquet“ steht dabei im Fokus ihrer Klagen. Nach 22 Uhr wird dort gefeiert, als ob es kein Morgen gäbe. Trotz mehrfacher Beschwerden bei der Polizei fühlte sich die Anrainerin nicht gehört. Das Magistratische Bezirksamt verwies auf die bestehenden Regelungen zur Genehmigung von Schanigärten und Öffnungszeiten, doch das macht die Sache nicht unbedingt besser. Hinweisschilder, die lautes Sprechen und Musizieren untersagen sollen, scheinen im Trubel der Feiereien unterzugehen.
Ruhestörungen und ihre rechtlichen Grundlagen
Ruhestörungen sind ein weit verbreitetes Problem, das in vielen Städten nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland immer wieder aufkommt. Die Definition ist klar: Lärmimmissionen beeinträchtigen die Ruhe und Erholung durch laute oder anhaltende Geräusche. Das kann von Partylärm bis hin zu gleichmäßigen, sich wiederholenden Geräuschen reichen. Dabei ist es nicht nur der subjektive Eindruck, der zählt, sondern auch rechtliche Grundlagen wie das Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und lokale Vorschriften.
In Neubau, wo sich Franziska und ihre Nachbarn mit den nächtlichen Klängen herumschlagen, hat es in den letzten Jahren einige Beschwerden gegeben. 2024 wurden für die Kirchengasse zwei und für die Zollergasse zwei Beschwerden registriert. Heuer gab es bislang eine Beschwerde in beiden Straßen. Die Akteure im Bezirk scheinen die meisten Gastronomiebetriebe als regelkonform wahrzunehmen, wie Bezirksvorsteher Markus Reiter anmerkt, der betont, dass diese zur Lebensqualität beitragen.
Was tun gegen Lärm?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um gegen Ruhestörungen vorzugehen. Ein Gespräch mit dem Verursacher kann oft Wunder wirken, denn manchmal sind sich die Menschen der Lärmbelästigung gar nicht bewusst. Wenn das nicht hilft, kann man sich an den Vermieter oder Hausverwalter wenden, um schriftlich auf die Probleme aufmerksam zu machen. In einigen Fällen kann auch der Ordnungsdienst eingeschaltet werden, der Lärmmessungen vornehmen kann – und wenn alles nichts nützt, bleibt der rechtliche Weg. Aber dazu gehört dann auch, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Emotionen aus dem Spiel zu lassen.
Besonders in Neubau, wo gerade ein Beteiligungsprozess zur Neugestaltung der Kirchengasse nach den U-Bahn-Bauarbeiten ansteht, könnte es bald Veränderungen geben. Hier sollen die Interessen der Anrainer, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit in Einklang gebracht werden. Vielleicht bringt das ja endlich Ruhe in die nächtlichen Auseinandersetzungen zwischen Feiernden und Anrainern. Aber bis dahin bleibt es spannend – und vor allem laut.