Heute ist der 22.07.2026, und die Innere Stadt von Wien hat wieder einmal für Aufregung gesorgt. In einer umfangreichen Aktion hat die Wiener Polizei Schwerpunktkontrollen durchgeführt, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Was dabei ans Licht kam, könnte so manchem E-Scooter-Fahrer das Lächeln ins Gesicht ziehen – oder eher das Gegenteil, denn die Beamten haben gleich vier E-Scooter aus dem Verkehr gezogen.

Ein Blick auf die Zahlen: Die kontrollierten E-Scooter überschritten die zulässige Bauartgeschwindigkeit und Motorleistung bei weitem. Während der Kontrollen, die zwischen 10:10 und 16:15 Uhr stattfanden, wurden Geschwindigkeiten von bis zu 54 km/h festgestellt – erlaubt sind hingegen nur 25 km/h. Ein besonders „rapides“ Gefährt hatte sogar eine Motorleistung von 1.600 Watt, während nur 600 Watt zulässig sind. Wenn man das so betrachtet, könnte man fast meinen, es handele sich um Rennmaschinen, nicht um E-Scooter!

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

E-Scooter, diese modernen Elektro-Tretroller mit einem Elektroantrieb, sind in Österreich ein heiß diskutiertes Thema. Die Nutzung unterliegt der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV), und nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind tatsächlich legal auf unseren Straßen unterwegs. Versichert müssen sie auch sein – und obwohl keine Helmpflicht besteht, wird ein Schutzhelm dringend empfohlen. Man weiß ja nie, wie schnell es gehen kann!

Die EKfV wurde überarbeitet, um Unfälle zu reduzieren, und die Änderungen wurden am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ein wichtiges Detail: E-Scooter dürfen eigentlich überall dort fahren, wo auch Radverkehr erlaubt ist. Das ist ein kleiner Lichtblick für alle, die gerne durch die Stadt flitzen. Allerdings dürfen sie auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme unterwegs sein. Das klingt ja ganz nett, oder?

Konsequenzen für die Fahrer

Für die Lenker der beanstandeten E-Scooter, die beim „Rasen“ erwischt wurden, gab es natürlich Konsequenzen. Verwaltungsstrafrechtliche Anzeigen wurden erstattet, und die Weiterfahrt mit den nicht konformen Fahrzeugen wurde untersagt. Das sollte als Warnung für alle dienen, die glauben, mit einem E-Scooter durch die Stadt düsen zu können, als wäre man auf der Autobahn.

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Übrigens, neben den Geschwindigkeitsübertretungen gibt es eine ganze Liste von Bußgeldern, die E-Scooter-Fahrer beachten sollten. Fährt man etwa bei Rot über die Ampel, kann das zwischen 60 und 180 Euro kosten – und das ist kein Pappenstil! Auf Gehwegen zu fahren, wird mit 15 bis 30 Euro geahndet, während das Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro kostet. Da könnte man fast meinen, es lohnt sich nicht, einfach mal ein bisschen schneller zu fahren. Und nur zur Erinnerung: Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren – das ist nicht die beste Idee, mit Freunden zu „teilen“ und zu zweit draufzustehen!

Die Zukunft der E-Scooter

Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass ab 2027 für neu in Verkehr gebrachte E-Scooter strengere technische Anforderungen gelten. Blinklichter und getrennte Bremsen werden dann Pflicht sein. Außerdem tritt die geplante Reform zur Gefährdungshaftung in Kraft – das bedeutet, der Halter haftet unabhängig von Verschulden. Das könnte für die E-Scooter-Sharing-Anbieter und deren Nutzer interessante Entwicklungen mit sich bringen.

Mit all diesen neuen Regeln und dem wachsenden Interesse an E-Scootern bleibt abzuwarten, wie sich das Fahrverhalten der Nutzer entwickeln wird. Fest steht: Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen, egal wie viel Spaß das Fahren auf diesen flotten Gefährten macht. Bleibt also vorsichtig und denkt daran, dass man auch beim Spaß haben, auf die Sicherheit achten sollte!

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