Stellen Sie sich vor, Sie fahren an einem sonnigen Nachmittag auf einer ruhigen Landstraße in Groß-Enzersdorf bei Wien. Plötzlich sticht Ihnen ein Skoda ins Auge, der einfach am Fahrbahnrand steht. Was ist da los? Der Fahrer hat nichts Besseres zu tun, als eine Leiter aus dem Kofferraum zu holen und sich auf einen Kirschbaum zu schwingen! Dabei wartet seine Frau geduldig neben dem Wagen – ein Bild für die Götter, oder? Alberto, ein aufmerksamer Beobachter, musste darüber schmunzeln, warnte jedoch eindringlich davor, eine solche Aktion nachzuahmen. Ein plötzlich stehendes Auto kann schließlich mehr als nur ein Hindernis darstellen, besonders auf Landstraßen, wo die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer steigt.
Doch wie steht es eigentlich um das Pflücken von Obst am Straßenrand? In vielen Regionen gibt es dazu klare rechtliche Regelungen. Laut der Landesstraßengesetzgebung ist das Pflücken von Obst an klassifizierten Straßen eine strafbare Handlung. Petra Witte, die Leiterin des Regionalbereichs Süd der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, hat dies bestätigt. Auch wenn ihre Behörde keine Strafen für das Pflücken von Obst plant, warnt sie vor den Gefahren, die durch parkende Fahrzeuge entstehen können – riskante Brems- und Überholmanöver sind da schnell mal drin. Und die Platzverhältnisse an Straßen sind oft alles andere als ideal für solche Aktionen.
Der verführerische Reiz des Obstes
In den letzten Jahren hat sich ein gewisser Trend entwickelt: Autofahrer, die beim Vorbeifahren an einem Straßenbaum auf die heruntergefallenen Kirschen, Äpfel oder Birnen starren und sich fragen, was sie damit anstellen könnten. Vielleicht ein selbstgemachtes Kompott oder ein fruchtiger Brotaufstrich? Aber – und das ist wichtig – das Umweltamt des Landkreises rät vom Verzehr solcher Früchte ab, besonders wenn die Bäume an stark befahrenen Straßen stehen. Mögliche Schadstoffbelastungen könnten die Freude am Obst schnell trüben.
Ein interessanter Fakt: Früher war das Mitnehmen von Obst und Gemüse vom Feldrand rechtlich unbedenklich, doch der sogenannte „Mundraub-Paragraph“ wurde 1975 abgeschafft. Jetzt gilt das unerlaubte Mitnehmen fremder Früchte, auch in kleinen Mengen, als Diebstahl. Und Landwirte sind auf den Verkauf ihrer Ernte angewiesen. Also, Hände weg von den Bäumen, die nicht einem selbst gehören!
Süßes aus der Natur – aber mit Vorsicht
<pManche Städte und Gemeinden machen es jedoch einfacher, das Obst der Natur zu genießen. Sie pflanzen essbare Bäume und Sträucher im öffentlichen Raum. Wenn man Glück hat, findet man sogar eine freigegebene Fläche, auf der man ohne schlechtes Gewissen zugreifen kann. Plattformen wie Mundraub.org helfen dabei, solche Orte zu finden. Und für die ganz Neugierigen gibt es Selbsternte-Felder, wo man zu einem Bruchteil des Preises selbst pflücken darf – oft sogar mit der Erlaubnis zum Naschen!
Wie gesagt, das Pflücken im wilden Raum hat seine Tücken. Bei den meisten wildwachsenden Pflanzen ist es erlaubt, kleine Mengen für den Eigengebrauch mitzunehmen. Aber hier gilt die Handstraußregel: Was zwischen Daumen und Zeigefinger passt, darf mitgenommen werden. Dennoch sollte man sich stets bewusst sein, dass die Verwechslung mit giftigen Pflanzen immer eine Gefahr darstellt. Ein wenig Vorsicht ist also geboten.
So bleibt das Thema „Obst für alle“ ein heikles, aber auch verlockendes Feld. Der süße Duft von Kirschen und Äpfeln am Straßenrand mag verführerisch sein, doch die nachfolgenden Fragen zur Legalität und Sicherheit können den Appetit schnell verderben. Ob man sich nun dem Abenteuer des Obstpflückens hingibt oder nicht – die Entscheidung liegt letztlich bei jedem Einzelnen.