Heute ist der 21.04.2026 und die Stadt Imst steht vor einer spannenden Neuerung: Die Parkraumbewirtschaftung wird ab dem 1. Juni 2026 in Kraft treten. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die Parkflächen in Hoch-Imst, beim Schwimmbad und im Bereich Sportzentrum/Glenthof. Der Gemeinderat hat bereits am 3. März 2026 den entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel dieser Initiative ist es, die Infrastruktur nachhaltig zu finanzieren und moderate Tarife für die regelmäßigen Nutzer anzubieten.
Die neuen Parkgebühren sind klar strukturiert: Die ersten 30 Minuten sind kostenlos, danach fallen 80 Cent pro Stunde an, mit einem Tagesmaximum von 4,00 Euro. Für Nachtschwärmer gibt es eine Nachtpauschale von 22.00 bis 6.00 Uhr für nur 2,00 Euro. Für die Bewohner und häufigen Besucher gibt es auch eine attraktive Jahreskarte für 60 Euro, die auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen gilt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass Fahrzeuge der Bergrettung und Rettungsorganisationen bei Einsätzen von Parkgebühren befreit sind.
Neue Möglichkeiten für Ticketinhaber
Besitzer eines Erlebnistickets der Imster Bergbahnen dürfen sich freuen: Parken ist hier bereits inkludiert, und bis zum 30. November 2026 gibt es eine einmalige Freischaltung für bestehende Ticketinhaber. Ab dem 1. Dezember 2026 wird dann ein neues Erlebnisticket erhältlich sein, das das Parken ebenfalls umfasst. Beachten Sie, dass pro Ticket nur ein Kennzeichen hinterlegt werden kann; für zusätzliche Fahrzeuge ist ein weiteres Parkticket erforderlich.
Die Parkraumbewirtschaftung wird teilweise durch ein kamerabasiertes Free-Flow-System unterstützt, das eine moderne und effiziente Überwachung der Parkplätze ermöglicht. Die Bezahlung erfolgt bequem über die Parkster-App, per Bankomat- oder Kreditkarte, und Nachzahlungen sind bis zu 48 Stunden nach dem Parken möglich. Außerdem werden Parkautomaten an zusätzlichen Standorten wie dem Schwimmbad und Hoch-Imst Süd aufgestellt, die Bar-, Karten- und App-Zahlungen akzeptieren.
Regeln und Vorschriften im Überblick
Wichtig zu wissen: Campen und das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkflächen sind nicht erlaubt. Ein gültiges Parkticket oder eine Jahreskarte ist nur während der Nutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen gültig. Ein Wachdienst wird die Parkplätze kontrollieren, um die Einhaltung der Parkordnung zu gewährleisten. Zudem bleiben die Kurzparkzonen unverändert, und die bestehenden Tarife sowie Bestimmungen gelten weiterhin.
Mit dieser neuen Regelung möchte die Stadt Imst nicht nur die Parkraumsituation verbessern, sondern auch einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität leisten. Die flexible Handhabung der Parkgebühren sowie die Integration von Freizeitangeboten in die Parktickets sind Schritte, die vielen Bürgern und Besuchern zugutekommen werden.