In der Südoststeiermark hat der Verein gegen Tierfabriken (VGT) einen Schweinebetrieb aufgedeckt, der mit einem neuen Boden ausgestattet ist, der gegen die gesetzlichen Tierschutzvorschriften verstößt. Diese Enthüllung zeigt, dass die Bedingungen für die Tiere in dem Betrieb alles andere als artgerecht sind. Der neue Vollspaltenboden, der seit 2023 in Verwendung ist, bietet den Schweinen keinen physisch angenehmen und sauberen Liegebereich, was klar gegen die seit 2022 geltende 1. Tierhaltungsverordnung verstößt. Diese Vorschrift besagt, dass die Buchten so gebaut sein müssen, dass die Tiere Zugang zu einem solchen Liegebereich haben.

Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2025 das Verbot des Vollspaltenbodens aufgehoben und ein neues Mindestanforderungssystem eingeführt, das für 2034/2038 gilt. Doch während diese neuen Regelungen in Kraft treten, bleibt die bestehende Vorschrift unverändert. Der VGT hat daher Anzeige gegen den betreffenden Betrieb erstattet und fordert die Durchsetzung der geltenden Tierschutzbestimmungen. DDr. Martin Balluch, Obmann des VGT, betont, dass der Vollspaltenboden umgebaut werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Er sieht in einem planbefestigten Boden mit tiefer, weicher Stroheinstreu eine notwendige Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes.

Ein Blick auf die aktuelle Tierschutzdebatte

Während in Österreich der VGT aktiv auf Missstände hinweist, gibt es auch in Deutschland eine hitzige Debatte über den Tierschutz. Am 14. Oktober 2024 fand eine Anhörung im Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt, bei der Experten Nachbesserungsbedarf bei Gesetzentwürfen zur Änderung des Tierschutzgesetzes äußerten. Im Fokus stand die Verbesserung des Tierschutzes in der Haltung und Nutzung von Tieren sowie die Schließung von Rechts- und Vollzugslücken.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ab und kritisiert, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht ausreichend berücksichtigt wird. Sie warnen vor einer möglichen Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland und heben die hohen Investitionskosten für die Umstellung auf tiergerechtere Haltungssysteme hervor. Die Sorgen, dass solche Gesetze kleine Betriebe gefährden könnten, wurden auch von verschiedenen Verbänden geäußert, die auf die Wichtigkeit von Anbindehaltungen für die Kulturlandschaft hinweisen.

Die Herausforderungen des Tierschutzes

Die Diskussion um den Tierschutz wird durch unterschiedliche Perspektiven und Interessen geprägt. Während einige Stimmen unzureichende Regelungen im Gesetzentwurf anprangern und ein Verbot tierschutzwidriger Haltungssysteme fordern, gibt es auch die Auffassung, dass der bestehende Rechtsrahmen bereits zu bürokratischen Hürden führt, die es den Betrieben schwer machen. Dr. Esther Müller vom Deutschen Tierschutzbund fordert konkrete Maßnahmen zur Tierversuchsbeendigung und kritisiert das Fehlen eines Verbots der Anbindehaltung.

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Diese vielschichtige Debatte zeigt, wie wichtig es ist, sowohl die Bedürfnisse der Tiere als auch die der Landwirte zu berücksichtigen. Der VGT und andere Tierschutzorganisationen setzen sich dafür ein, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Praxis durchgesetzt werden. Nur so kann ein echter Fortschritt im Tierschutz erreicht werden.