In den letzten Wochen hat sich in Kärnten ein bemerkenswerter Fall rund um die Nachzahlungen an freigestellte Lehrer-Personalvertreter entwickelt. Die Landesregierung plant, zwischen 560.395 und 582.516 Euro brutto an diese Vertreter nachzuzahlen. Diese Entscheidung kommt, nachdem die Auszahlung der Zulagen im August 2023 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten und Unverhältnismäßigkeit eingestellt wurde, auch in Salzburg.
Die geplante Dienstrechtsnovelle, die im November 2025 beschlossen wurde, soll die Zahlungen regeln und direkt an das Gehalt koppeln. Die geschätzten Nachzahlungen für die Personalvertreter belaufen sich auf 91.637 bis 104.580 Euro für das halbe Jahr 2023, 230.069 bis 239.248 Euro für 2024 und 238.688 Euro für 2025. Einzelne Vertreter könnten sogar mehr als 100.000 Euro brutto erhalten. Während die berechneten Nachzahlungen beachtlich sind, bleibt unklar, welche Zulagenhöhe Lehrer, die ab dem Schuljahr 2024/2025 Personalvertreter werden, erwarten können.
Finanzielle Auswirkungen und Unmut der Öffentlichkeit
Die jährlichen Kosten für die acht dienstfreigestellten Personalvertreter steigen ebenfalls: 242.626,30 Euro für 2023, 247.802,33 Euro für 2024 und 250.643,40 Euro für 2025. Vor der Zahlungseinstellung beliefen sich die Kosten auf knapp 200.000 Euro. Zudem wird die höchste monatliche Zulage von 3553,71 Euro auf maximal 3580,32 Euro brutto angehoben. Landesrat Peter Reichmann nimmt den öffentlichen Unmut ernst und verweist auf die bundesgesetzliche Regelung, die von allen Fraktionen außer der FPÖ im Nationalrat beschlossen wurde.
Zusätzlich planen die Grünen, die Dienstrechtsnovelle möglicherweise gemeinsam mit der FPÖ vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, was die Spannungen in der politischen Landschaft weiter anheizt. Die Unklarheiten und finanziellen Belastungen sind für viele Betroffene ein heißes Eisen, das dringend geklärt werden muss.
Die umfassende Dienstrechtsnovelle
Im Kontext dieser Entwicklungen wurde im Nationalrat eine umfangreiche Dienstrechts-Novelle für den öffentlichen Dienst beschlossen. Diese Gesetzesvorlage erhielt Unterstützung von ÖVP, Grünen und SPÖ und wird voraussichtlich als 933. und letzte Gesetzesbeschluss dieser Legislaturperiode in die Geschichte eingehen. Die Novelle beinhaltet unter anderem eine geringfügige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer:innen an Pflichtschulen und verpflichtende Management-Ausbildung für Führungskräfte im Bundesdienst.
Staatssekretärin Andrea Mayer hebt die „wichtigen Verbesserungen“ hervor, die zur Attraktivierung des öffentlichen Dienstes beitragen sollen. Trotz dieser positiven Ansätze erhielt ein SPÖ-Antrag zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs keine Mehrheit. Die Regelungen zielen darauf ab, nicht nur die Lehrer:innen-Ausbildung zu verbessern, sondern auch die Bezahlung für Unterricht in Deutschförderklassen anzuheben und Erleichterungen für Lehrer:innen, die berufsbegleitend das Masterstudium absolvieren, einzuführen.
Die jüngsten Entwicklungen und die bevorstehenden Veränderungen im Dienstrecht werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen der Bildungssektor und die öffentliche Verwaltung konfrontiert sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden, um den Bedürfnissen der Lehrer:innen und der Schulgemeinschaft gerecht zu werden.