Die neu eröffnete Spielhalle „Fun Zone“ in Hallein sorgt für Aufregung und Diskussionen. Seit Anfang April 2026 kann man in der Thunstraße 16 in Hallein auf verschiedene Geschicklichkeitsspiele, wie Basketball-Körbe oder Rennsimulatoren, sein Glück versuchen. Doch die Freude an den Spielen wird von ernsthaften Bedenken überschattet. Der Standort liegt nur 300 Meter von der HTBLA Hallein und 400 Meter von der Mittelschule Hallein-Stadt entfernt, was den gesetzlichen Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen und Jugendzentren deutlich unterschreitet.

Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) hat bereits die Räumung der Halle gefordert, nachdem die Stadt Hallein eine Anzeige gegen den Betreiber eingereicht hat. Suchtexpertin Tina Treschnitzer warnt, dass auch die vermeintlich harmlosen Spiele in der „Fun Zone“ süchtig machen können. Sie betont, dass Jugendliche nicht täglich mit den Reizen von Spielhallen konfrontiert werden sollten, um das Risiko einer Spielsucht zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen und Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Österreich verbietet Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Glücksspiel und Spielhallen. Trotz der Tatsache, dass die Spiele in der „Fun Zone“ nicht als Glücksspiel gelten, da sie Geschicklichkeit erfordern, wirbt der Betreiber auf Instagram mit „keiner Altersbeschränkung“. Dies könnte besonders für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren problematisch werden, die rechtlich beschränkt geschäftsfähig sind und somit über ihr Taschengeld verfügen können. Treschnitzer fordert daher eine Alterskontrolle für Kinder unter 14 Jahren.

Die rechtlichen Grundlagen basieren auf dem Jugendschutzgesetz sowie speziellen Glücksspielgesetzen der Bundesländer, die darauf abzielen, Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen. In Spielhallen ist der Zugang für Personen unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Die Umsetzung dieser Vorschriften erfordert, dass Betreiber Zugangskontrollen einführen und klar auf die Zutrittsverbote hinweisen.

Präventionsmaßnahmen und Unterstützung

Um der Entwicklung einer Spielsucht entgegenzuwirken, schlägt Treschnitzer vor, geschultes Personal in der Spielhalle einzusetzen, das Anzeichen von Spielsucht bei Kindern erkennen kann. Darüber hinaus sind Präventionsmaßnahmen wichtig. Dazu gehören die frühe Aufklärung über die Gefahren des Glücksspiels durch Eltern, die Förderung alternativer Freizeitaktivitäten sowie die Überwachung der Mediennutzung. Angebote wie Suchtpräventionsprogramme in Schulen und Beratungsstellen für Prävention und Behandlung von Spielsucht sind essenziell, um Jugendliche zu schützen.

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Die Entscheidung über die Zukunft der „Fun Zone“ liegt nun bei den Behörden. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen letztendlich ergriffen werden, um die Sicherheit und das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Hallein zu gewährleisten. In einer Zeit, in der Spielhallen und Glücksspiel zunehmend in den Fokus rücken, ist es wichtiger denn je, ein Auge auf die Gesundheit und die Entwicklung der jüngeren Generation zu haben.