In Bad Gastein gibt es immer wieder Geschichten, die einem unter die Haut gehen. Da ist zum Beispiel Frau L., 52 Jahre jung, die vor nicht allzu langer Zeit als Sicherheitsbedienstete bei Gericht tätig war. Nach zwei schweren Krankheiten ist sie seit zwei Jahren im Schatten der Arbeitslosigkeit gefangen, nur ab und zu schafft sie es, ein wenig geringfügig zu arbeiten. Trotz dieser Herausforderungen steht ihr monatlich eine Mindestsicherung von 480 Euro zu, die jedoch erst nach einer viermonatigen Wartezeit ausgezahlt wurde. Man fragt sich, wie sie das überstanden hat – ohne die Unterstützung ihrer Kinder wäre sie wohl kaum über die Runden gekommen. Jetzt steht sie erneut vor der Tür der bürokratischen Mühlen, da die Mindestsicherung wieder überfällig ist. Ein Hilferuf an Volksanwalt Achitz, der sich für soziale Themen stark macht, scheint der einzige Ausweg zu sein.

Aber auch die Gesundheit spielt eine große Rolle im Leben vieler Menschen hier. Veronika D. kämpft seit Jahren gegen Schuppenflechte, die auch ihre Gelenke angreift. Ihre Therapie in Bad Gastein wurde zwar von der SVS bewilligt, aber die PVA hat die Kostenübernahme abgelehnt, weil die notwendige Indikation fehlt. So sieht sich Veronika in der ständigen Angst, ihren Job zu verlieren. Es ist ein ständiger Kampf, nicht nur gegen die Krankheit, sondern auch gegen die bürokratischen Hürden, die einem das Leben schwer machen.

Der Volksanwalt im Einsatz

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz, der seit 2019 im Amt ist, hat sich diesen Themen verschrieben. Er prüft auf Bundesebene alles, was mit Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zu tun hat. Auf Landesebene kümmert er sich um die Mindestsicherung und die Gesundheitsverwaltung. Dabei muss er sich auch mit immer wiederkehrenden Problemen auseinandersetzen. Ein Beispiel ist der Streit um die Beweidung im Nationalpark-Seewinkel, der sich über Jahre hinzieht. Fragen zu Nutzungsrechten und den Interessen der Beteiligten stehen noch offen. Wer darf die Rinder weiden? Ein hiesiger Bauer oder ein auswärtiger Betrieb? Ein Dilemma, das viele Landwirte beschäftigt.

Doch zurück zur sozialen Sicherheit. Seit 2019 gibt es das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das einige grundlegende Veränderungen mit sich gebracht hat. Es gibt Vorgaben für die Sozialhilfegesetze der Bundesländer, die flächendeckende Umsetzung ist allerdings noch nicht erfolgt. Bislang haben nur acht Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen, und Tirol steht kurz davor. Es ist ein ständiger Balanceakt, die soziale Sicherheit für alle Betroffenen sicherzustellen.

Ein Blick in die Zukunft

Der Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2019 Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Besonders die Regelungen zu Höchstsätzen für Kinder und die Verknüpfung des Sozialhilfebezugs mit Sprachkenntnissen auf B1-Niveau wurden kritisiert. Im Juni 2022 traten Änderungen in Kraft, die den Bundesländern mehr Spielräume geben. Diese betreffen unter anderem die Einkommensberücksichtigung und eine Härtefallklausel für nichtösterreichische Staatsbürger. Es gibt noch viel zu tun, um sicherzustellen, dass Menschen wie Frau L. und Veronika D. die Unterstützung erhalten, die sie dringend benötigen.

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Am 15. März 2023 hob der VfGH eine Bestimmung zum Sachleistungszwang im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auf. Höhere Wohnleistungen dürfen nun vollständig als Geldleistung ausgezahlt werden. Die bürokratischen Hürden scheinen zwar langsam zu fallen, aber der Weg zur sozialen Sicherheit bleibt steinig. Anträge auf Sozialhilfe können bei den zuständigen Stellen eingereicht werden, doch die Wartezeiten und der Papierkram sind für viele eine große Herausforderung. Das System ist kompliziert, und die Menschen, die es brauchen, sind oft nicht gut informiert.

Die Welt der sozialen Sicherheit ist ein ständiges Ringen um Rechte und Leistungen. In Bad Gastein, wo die Natur so schön und die Menschen so stark sind, bleibt das Thema der Mindestsicherung und der Gesundheitsversorgung immer aktuell. Es ist ein Teil des Lebens, das nicht ignoriert werden kann. Der Kampf um soziale Gerechtigkeit geht weiter – für Frau L., für Veronika D. und für viele andere, die auf Hilfe angewiesen sind.

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