In Steinerkirchen, einer kleinen Gemeinde in Oberösterreich, sorgt ein Fall von Tierschutz für Aufregung und Diskussionen. Die Bezirksverwaltungsbehörde Wels-Land hat einem Landwirt, Roland Scheinecker, 50 seiner Schafe abgenommen. Der Grund für diese drastische Maßnahme sind angebliche Verstöße gegen das Tierwohl. Während einer Kontrolle wurde ein totes Schaf gefunden, das, wie Scheinecker betont, eines natürlichen Todes gestorben sei. Seine Schafe werden nicht zur Mast gehalten, sondern dienen der Landschaftspflege. Der Landwirt ist überzeugt, dass sein Stall sauber und gepflegt ist und mehr als die Hälfte seiner Tiere zwischen acht und zwölf Jahren alt sind.
Der Fall hat nicht nur Scheinecker, sondern auch seinen Rechtsanwalt Benjamin Biberhofer auf den Plan gerufen, der die Abnahme scharf kritisiert. Er verweist darauf, dass ein externer Schafexperte am Morgen der Abnahme keinen schlechten Ernährungszustand bei den Tieren festgestellt habe. Zudem bemängelt Biberhofer, dass Scheinecker vor dem Erlass des Tierhalteverbots nicht angehört wurde. Nach der Abnahme blieben die Schafe fast sieben Wochen am Hof, wo sie weiterhin von Scheinecker versorgt wurden. In dieser Zeit gab es keine Auffälligkeiten, die von Tierärzten, einschließlich Scheineckers Betreuungstierarzt Raphael Höller, festgestellt wurden.
Kritik an der Vorgehensweise der Behörde
Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe hat ebenfalls das Vorgehen der Behörde in Frage gestellt. Obmann Jürgen Stadler erklärt, dass die Vorwürfe eines „Horrorstalls“ nicht zutreffen. Er berichtet von Problemen während der Abnahme, unter anderem von einem fast zu Tode getrampelten Lämmchen und dem Transport hochträchtiger Schafe. Die Bezirksverwaltungsbehörde verweist auf die Notwendigkeit von Maßnahmen bei Gefahr im Verzug, während Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz betont, wie wichtig eine rasche Lösung für die Versorgung der Tiere ist.
Scheinecker plant, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. Biberhofer rechnet damit, dass es bis zur Behandlung des Falls durch das Verwaltungsgericht in Linz bis zu einem halben Jahr dauern könnte. Die Bundesverwaltungsbehörde kündigte unterdessen eine interne Aufarbeitung des Falls an.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Schafhaltung
Die Schafhaltung in Österreich ist durch verschiedene gesetzliche Vorschriften geregelt, die sicherstellen sollen, dass Tiere artgerecht gehalten werden. Zunächst müssen angehende Schafhalterinnen zahlreiche Aspekte wie Platz, Stall, Pflegezeit und finanzielle Bereitschaft für unvorhergesehene Kosten berücksichtigen. Das österreichische Tierschutzgesetz enthält unter anderem Bestimmungen über das Verbot der Tierquälerei und Anforderungen an die Halter. Vor der Anschaffung von Schafen müssen Schafhalterinnen ihre Bestände bei der Veterinärbehörde melden und sich über lokale Vorschriften informierten.
Zusätzlich gibt es spezielle Regelungen zur Kennzeichnung von Schafen, die seit 2004 EU-weit gelten. In Österreich regelt die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, wobei Ohrmarken verwendet werden müssen, die fälschungssicher und einmalig sind. Auch für den Transport von Tieren ist eine Viehtransportgenehmigung erforderlich. Schafhalter*innen sind zudem verpflichtet, durch ihre Tiere entstandene Schäden zu ersetzen und sollten daher eine Tierhaftversicherung in Betracht ziehen.
Ausblick und Empfehlungen
Im Kontext der Schafhaltung gibt es auch Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung, die auf dem Tierschutzgesetz basieren. Diese beinhalten Mindestanforderungen an die Stallhaltung sowie Aspekte wie Herdenschutz und Tierschutzindikatoren. Die Umsetzung dieser Richtlinien ist entscheidend, um das Wohl der Tiere zu sichern und derartige Konflikte zu vermeiden.
Wie sich die Situation für Roland Scheinecker und seine Schafe entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch klar: Der Fall hat das Bewusstsein für Tierschutzfragen in der Region geschärft und könnte weitreichende Folgen für die Schafhaltung in Österreich haben.