In Sierning, einem charmanten Ort in der Nähe von Steyr, hat ein Online-Beitrag auf MeinBezirk.at für Aufregung gesorgt. Die Behauptung, dass die Vereinigte Linzer Wohnungsgenossenschaften (VWL) dort Liegenschaften erworben hätten, hat sich als nicht zutreffend herausgestellt. Das hat die Gemüter erregt, denn die Unterstellung eines geplanten „Betonklotzes“ ist auch nicht wahr. Der Artikel wurde mittlerweile offline genommen – eine Entschuldigung seitens MeinBezirk inklusive. Es gibt also keine Pläne für ein massives Bauprojekt.

Richtig ist, dass ein Gebäudekomplex an der Ecke Kirchenplatz – Steyrer Straße verkauft wurde, aber nicht an die VWL, wie das Gemeindeamt Sierning bestätigte. Bürgermeister Richard Kerbl hat sich klar geäußert und betont, dass es zwar Gespräche mit dem neuen Eigentümer gegeben hat, aber keine Detailplanung oder Zeitplan für einen Umbau vorliegt. „Der Charme des Gebäudekomplexes soll unbedingt erhalten bleiben“, so Kerbl. Doch der Widerstand gegen ein noch nicht definiertes Projekt ist ebenfalls spürbar. Die Anwohner sind wachsam und interessiert, was als Nächstes kommt. Immerhin: Sobald erste Pläne vorliegen, wird das Projekt vom Ausschuss begutachtet und landet dann im Gemeinderat.

Verwalterhaftung und falsche Tatsachen

Ein ganz anderes Thema, aber ebenfalls spannend, sind die rechtlichen Aspekte, die bei Missverständnissen in Eigentümergemeinschaften auftauchen können. Ein Wohnungseigentumsverwalter kann nämlich auf Schadensersatz haftbar gemacht werden, wenn er in der Eigentümerversammlung unrichtige Tatsachenbehauptungen aufstellt, die zu nachteiligen Beschlüssen führen. Das passiert schneller, als man denkt. Im konkreten Fall ging es um bestehende Feuchtigkeitsprobleme in einer Wohnanlage. Man beschloss, testweise Schienen an einigen Fenstern einzubauen, basierend auf der Aussage, dass diese Maßnahme das Problem lösen würde. Enttäuschenderweise stellte sich bald heraus, dass die Feuchtigkeit weiterhin ungehindert nach innen drang. Ein klassisches Beispiel dafür, wie wichtig es ist, bei solchen Entscheidungen die Faktenlage genau zu prüfen.

Hier wird es besonders kompliziert: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat nun Schadensersatzansprüche gegen die frühere Verwalterin erhoben, und der Streitpunkt besteht darin, ob die Behauptung über die Beseitigung der Feuchtigkeitsprobleme vom Verwalter oder einem Wohnungseigentümer stammt. Das Oberlandesgericht konnte keine abschließende Entscheidung treffen und verwies das Ganze ans Landgericht zurück. Interessant ist, dass der Verwalter nicht verpflichtet war, den Erfolg der Maßnahme durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, was die Situation noch verzwickter macht.

Die Rolle der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wusstet ihr, dass einzelne Wohnungseigentümer bei Pflichtverletzungen des Verwalters nicht mehr persönlich auf Schadensersatz klagen können? Der Verwaltervertrag besteht lediglich zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und dem Verwalter. Nur die Gemeinschaft hat die Möglichkeit, Haftungsansprüche geltend zu machen. Wenn ein Eigentümer individuelle Schäden hat, muss er die WEG per Beschluss zum Handeln auffordern. Diese WEG-Reform von 2020 hat die WEG als juristische Person anerkannt und ihr volle Rechtsfähigkeit verliehen – ein großer Schritt, um die Rechte der Eigentümer zu stärken.

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Das bedeutet, dass Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen des Verwalters von der WEG geltend gemacht werden müssen. Einzelne Eigentümer müssen ihre Ansprüche gegenüber der WEG vorbringen, beispielsweise durch eine Aufforderung zur Klage gegen den Verwalter. Ein klar definierter Verwaltervertrag ist also das A und O, und die Eigentümer sollten aktiv an Versammlungen teilnehmen und frühzeitig Mängel melden. Denn wenn die WEG untätig bleibt, könnte ein Eigentümer sogar eine Beschlussersetzungsklage anstreben. Proaktives Handeln und gute Kommunikation sind entscheidend, um Rechte bei Verwalterfehlern durchzusetzen.

So sind diese beiden Themen – die Aufregung um den „Betonklotz“ in Sierning und die rechtlichen Feinheiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft – zwar unterschiedlich, zeigen aber, wie wichtig es ist, Informationen genau zu prüfen und die richtigen Schritte zu unternehmen. Schlüsselfaktoren für eine harmonische Nachbarschaft und ein funktionierendes Miteinander!