Am Montag, dem 8. Juni, war der Donausaal in Mauthausen Schauplatz der ersten Wirtschaftskammer-Geschäftskontaktmesse im Bezirk Perg. „Treffpunkt für effektives Networking“ – so lautete das Motto dieser vielversprechenden Veranstaltung. Unternehmerinnen und Unternehmer aus ganz Oberösterreich strömten zusammen, um berufliche Verbindungen zu knüpfen und Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.

Statt dem üblichen Small Talk setzte die Wirtschaftskammer Oberösterreich auf ein „präzises Speed-Dating für Unternehmen“. Die Gespräche waren im Vorfeld organisiert – das Ziel: gezielte Kontakte zu ermöglichen. Lisa Sigl, die Vizepräsidentin der WKO Oberösterreich, war sich sicher: Der „echte Netzwerknutzen“ dieser Messe ist kaum zu übertreffen. Und das, obwohl die Atmosphäre beim Buffet auch für ungezwungene Gespräche einlud. Besonders Ein-Personen-Unternehmen (EPU) profitierten von dieser Gelegenheit; schließlich sind zwei Drittel der Unternehmen im Bezirk Perg EPU.

Netzwerke und Kooperationen

„Ein starkes Netzwerk ist Gold wert“, sagt man ja oft. Und das gilt besonders in der heutigen Geschäftswelt. Überbetriebliche Kooperationen in Form von Netzwerken oder Plattformen bringen jedoch auch rechtliche Fragen mit sich. Bei Rechtsformen wie OG, KG oder GmbH gibt es meist wenig Unsicherheit, da klare gesetzliche Regeln herrschen. Problematisch wird es jedoch, wenn formlose Kooperationen ohne eine bewusste Gesellschaftsgründung ins Spiel kommen. Hier kann sich schnell rechtliche Unsicherheit einstellen.

Die Arten von Kooperationen sind vielfältig und reichen von formlosen Netzwerken, wo unabhängige Unternehmen Informationen austauschen, bis hin zu Kooperationen zur gemeinsamen Auftragserfüllung – wie beispielsweise bei ARGEs. Bei solchen Projekten ist es wichtig, die Haftung klar zu regeln, denn Gesellschafter haften persönlich und solidarisch. Das macht eine präzise und durchdachte Vertragsgestaltung unerlässlich.

Rechtliche Fallstricke

Statistiken zeigen, dass etwa sechs von zehn Kooperationen im Laufe der Zeit scheitern. Oftmals regeln Unternehmen in ihren Kooperationsverträgen nur den Hinweg, also den Weg in die Kooperation, nicht jedoch den Rückweg. Emotionale Zufriedenheit, die sich einstellt, wenn man einen Kooperationspartner gefunden hat, kann das rationale Denken überlagern. Daher wird empfohlen, in den Verträgen sowohl den Hinweg als auch den Rückweg zu klären. Das gilt für gesellschaftsrechtliche wie auch schuldrechtliche Kooperationen. Klarheit und Detailtreue sind hier das A und O, um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Gründung einer Gelegenheits-GbR oder einer OHG kann aus dem Streben nach einem gemeinsamen Ziel resultieren – aber die rechtlichen Folgen solcher Gesellschaftsformen sind nicht immer die besten für jedes Kooperationsmodell. Es ist also ratsam, vor der Gründung eines Netzwerks sorgfältig zu überlegen, ob eine gesellschaftsrechtliche Ebene gewünscht ist. Und wenn ja, sollten abweichende Regelungen von den gesetzlichen Vorgaben in Betracht gezogen werden.

So gesehen war die Wirtschaftskammer-Geschäftskontaktmesse im Bezirk Perg nicht nur eine Möglichkeit zum Networking, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit, sich über rechtliche Rahmenbedingungen und Chancen von Kooperationen zu informieren. In Zeiten, in denen der wirtschaftliche Druck steigt, ist es wichtiger denn je, sich vernetzen und gegenseitig unterstützen zu können. Und das gilt nicht nur für große Unternehmen, sondern vor allem für die kleinen, die oft die Basis unserer Wirtschaft bilden.