In der kleinen Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl in Niederösterreich sorgt eine Tankstelle für mächtig Aufregung. Die Betreiber haben sich etwas einfallen lassen, das so manchen Autofahrer an den Rand der Verzweiflung bringt. Gebühren für Nicht-Tanken? Ja, genau. Wer sich nur einen kurzen Stopp gönnt, um beispielsweise Wasser zu holen, kann schnell mit einem Zahlungsaufforderung von bis zu 372 Euro konfrontiert werden. Ein gewisses Maß an Unglauben und Empörung ist da wohl verständlich.

Die Tankstelle, die mittlerweile geschlossen ist, sorgt jedoch weiterhin für Diskussionen. Das Durchfahren bleibt nämlich strikt verboten! Jakob P. kann ein Lied davon singen, denn nach nur 88 Sekunden Aufenthalt bekam er eine Zahlungsaufforderung. Auch Anita K. und ihr Mann mussten eine ähnliche Erfahrung machen. Man fragt sich, wie viel man für einen kurzen Aufenthalt bezahlen muss, nur um einen Schluck Wasser zu nehmen.

Ein Privatgrundstück mit strengen Regeln

Der Betreiber, Nikoll Bibaj, rechtfertigt diese Gebühren mit dem Hinweis, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Und die Überwachungskameras? Die dokumentieren jede Bewegung auf dem Gelände. Ein wenig wie ein Überwachungsstaat im Kleinen, könnte man sagen. Beschwerden über diese Praxis häufen sich im Internet, und die Wirtschaftskammer empfiehlt betroffenen Autofahrern, sich rechtlich beraten zu lassen. VKI, Arbeiterkammer, ÖAMTC oder ARBÖ stehen bereit, um den verärgerten Fahrern zu helfen.

Die Überwachungsfirma, die für die Kameras zuständig ist, wird bald auch nicht mehr die Augen über die Tankstelle offenhalten. Der Betreiber plant, den Vertrag zu kündigen, doch dieser läuft noch bis Ende des Jahres. Bis dahin bleibt vielen nichts anderes übrig, als sich mit den strengen Regeln abzufinden.

Rechtliche Grauzonen und Urteile

Ein Blick über die Grenzen von Wöllersdorf-Steinabrückl zeigt, dass die Frage nach Tankstellen und deren Regelungen nicht nur hierzulande ein heißes Eisen ist. In Deutschland etwa hat der VGH-Baden-Württemberg in einem Urteil entschieden, dass Bebauungspläne für Tankstellen im Dorfgebiet überwiegend unzulässig sind. Auch das OLG-Köln hatte sich mit dem Verkauf von Blumen durch Tankstellen während Ladenschlusszeiten zu beschäftigen, was gegen das Ladenschlussgesetz verstößt. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen könnten auch in Österreich von Bedeutung sein, denn die gesetzliche Lage ist oft ein Spagat zwischen betrieblichem Interesse und dem Wohl der Allgemeinheit.

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Die Diskussion um Tankstellen ist also vielschichtig und reicht von der Verkehrssicherheit bis hin zu Emissionsfragen. Was bleibt, ist die Frage, wie viel Freiheit ein Betreiber auf seinem Grundstück hat und wo die Grenzen des Erlaubten liegen. Die Autofahrer in Wöllersdorf-Steinabrückl werden weiterhin aufpassen müssen, wie lange sie an der Tankstelle verweilen, um keine unliebsame Überraschung zu erleben.

Heute ist der 30.06.2026, und die Thematik um die Gebühren für Nicht-Tanken ist nach wie vor ein heißes Thema in der Region. Bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt und ob die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

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