In Baden bei Wien hat sich seit dem 1. Mai einiges getan. Die E-Scooter, die mittlerweile als „Fahrzeuge“ klassifiziert sind, haben sich in den Alltag vieler Menschen geschlichen. Da flitzen die Kids zur Schule, die Erwachsenen düsen zur Arbeit und auch Senioren nutzen die kleinen elektrischen Tretroller, um mobil zu bleiben. Es ist schon ein bisschen verrückt, wie schnell sich diese neuen Fortbewegungsmittel etablieren. Aber mit der neuen Freiheit kommen auch neue Regeln – und die sind nicht zu vernachlässigen!

Die Stadt hat eine Plakatkampagne ins Leben gerufen, um die Badener über die neuen Vorschriften aufzuklären. Unter anderem müssen E-Scooter jetzt mit Blinkern, Hupen und – für die Jugendlichen besonders wichtig – Helmen ausgestattet sein. Stadtpolizeikommandant David Friedl zeigt sich optimistisch: Die E-Scooter in der Stadt sind gut ausgestattet, und die Mehrheit der Jugendlichen hält sich sogar an die Helmpflicht. Das ist doch schon mal ein guter Anfang! Aber es gibt auch noch einige Punkte, wo Aufklärungsbedarf besteht, etwa beim Gehsteigverbot oder wenn es um die Nutzung durch zwei Personen geht.

Regeln und Vorschriften im Detail

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) regelt die Nutzung von E-Scootern. Das bedeutet, sie benötigen eine Betriebserlaubnis und sind versicherungspflichtig. Auch wenn die Helmpflicht nicht strikt vorgeschrieben ist, wird sie dringend empfohlen. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Deutschland im letzten Jahr um 27 % gestiegen ist, ist es wichtig, dass die Fahrenden gut informiert sind. Immerhin wurden dort knapp 12.000 Unfälle registriert – das lässt einen schon ein bisschen nachdenklich werden.

In den Badener Schulen wird deshalb weiterhin über die neuen Regeln aufgeklärt. Die Stadtpolizei führt verstärkte Kontrollen an Problemstellen und in Fußgängerzonen durch. Zu Beginn werden die Polizisten mit Abmahnungen und Belehrungen arbeiten. Wer allerdings andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit konsequenten Strafen rechnen. Das Ziel ist klar: Eine spürbare Veränderung durch Prävention und Präsenz an neuralgischen Punkten.

Technische Anforderungen und weitere Bestimmungen

Ab 2027 wird es für neu zugelassene E-Scooter noch mehr technische Anforderungen geben, wie zum Beispiel die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer getrennten Vorder- und Rückbremse. Auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen sind E-Scooter erlaubt, während das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet ist – und auch nur, wenn es freigegeben ist. Das Mindestalter für das Fahren liegt bei 14 Jahren, und das Fahren mit mehreren Personen auf einem Scooter ist nicht erlaubt. Es gibt auch klare Alkoholgrenzwerte, die den Autofahrern gleichen.

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Die Kommunen haben zudem mehr Befugnisse, wo Sharing-E-Scooter abgestellt werden dürfen. Das ist wichtig, um das Stadtbild nicht mit wild geparkten Rollern zu überfluten. Und als wäre das nicht genug, wird es auch eine Reform geben, die die Haftung bei E-Scooter-Unfällen verbessern soll. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Geschädigte es einfacher haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.

Insgesamt zeigt sich, dass Baden auf dem richtigen Weg ist, um die Nutzung von E-Scootern sicherer zu gestalten. Mit einem Mix aus Aufklärung, Präsenz und strengen Regeln könnte das ein Weg sein, um die vielen kleinen Flitzer in der Stadt in geregelte Bahnen zu lenken. Wir dürfen gespannt sein, wie die Badener und Badenerinnen sich an die neuen Regeln anpassen werden und ob es tatsächlich zu einer spürbaren Veränderung kommt. Die E-Scooter sind in der Stadt angekommen – und sie sind hier, um zu bleiben!