Am Dienstagnachmittag, dem 7. Juli, wurde in Klagenfurt ein 27-jähriger Autofahrer von der Polizei festgenommen. Die Kontrolle fand gegen 12.30 Uhr statt, und schon bei der ersten Begegnung zeigte sich der Mann nicht gerade kooperativ. Ohne gültigen Führerschein am Steuer – das allein ist schon ein starkes Stück. Aber das war nicht alles: Der junge Mann verweigerte auch den Alkotest und ging mit einer aggressiven Haltung auf die Polizeibeamten los. Das ist natürlich nicht die beste Art, um sich aus einer brenzligen Situation herauszuwinden.

Nach dieser unglückseligen Begegnung wurde der 27-Jährige ins Polizeianhaltezentrum Klagenfurt gebracht. Seine uneinsichtige Art wird ihm sicherlich nicht helfen, denn er sieht sich nun ernsthaften rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und die Landespolizeidirektion Kärnten werden ihn anzeigen – und das ist nur der Anfang seiner Sorgen.

Alkohol am Steuer – ein ernstes Thema

Alkohol am Steuer ist nicht nur in Österreich ein großes Problem, sondern auch in Deutschland wird dies als eines der schwerwiegendsten Verkehrsdelikte angesehen. Ab einem Wert von 0,5 Promille muss man mit empfindlichen Strafen rechnen, die von Bußgeldern bis hin zu Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten reichen. Bei einem ersten Verstoß kann das schon mal 500 Euro kosten, beim zweiten Mal sind es dann 1000 Euro und bei einem dritten Verstoß sogar 1500 Euro. Wer denkt, er kann das Risiko eingehen und bei 0,3 Promille einfach weiterfahren, hat sich getäuscht – da droht ebenfalls der Führerscheinentzug, besonders wenn man anderen Verkehrsteilnehmern gefährlich wird.

Besonders brisant wird es, sobald man die 1,1 Promille-Marke überschreitet. Dann gilt man als absolut fahruntüchtig, und das unabhängig von der aktuellen Fahrweise. Die Konsequenzen sind hart: Führerscheinentzug, Geldstrafen und eventuell auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Für Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot – da hilft kein „Ich hab doch nur ein Gläschen getrunken!“

Die Strafen können, je nach Schwere des Vergehens, von 6 Monaten bis zu 5 Jahren dauern. Und auch wenn die Sperrfrist abläuft, das bedeutet nicht, dass man einfach wieder ins Auto steigen kann. Ein Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins ist notwendig, und oft wird auch ein Abstinenznachweis verlangt. Da wird’s dann erst richtig kompliziert!

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Die Situation des 27-Jährigen aus Klagenfurt könnte also ein lehrreiches Beispiel für alle anderen Verkehrsteilnehmer sein. Alkohol und Autofahren – das geht einfach nicht! Ob er aus dieser Erfahrung etwas lernt? Wir werden sehen. Aber eines ist sicher: Die Polizei wird weiterhin wachsam bleiben.

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