In Feldkirchen-Westerham, einer charmanten Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, wird derzeit ein spannendes Wohnprojekt geplant. Auf einem 3000 Quadratmeter großen Grundstück am Kellerberg soll das Vorhaben „Nördlich der Höhenrainer Straße“ fortgeführt werden. Das Gelände war bis vor Kurzem noch der Standort der Metzgerei Katzmayr, die inzwischen abgerissen wurde. Der ursprüngliche Investor hatte den Bau von etwa 30 Wohnungen unter dem Namen „Wohnen im Obstgarten“ ins Auge gefasst. Doch aufgrund der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und weitere Schwierigkeiten wurde das Projekt vorerst eingestellt.
Jetzt steht das Projekt jedoch wieder auf der Agenda des Bauausschusses von Feldkirchen-Westerham, der in einer Sitzung die siebte Änderung des Bebauungsplans behandelt hat. Geplant sind weiterhin drei Geschosswohnungsbauten sowie ein Einfamilienhaus, die insgesamt 33 Wohneinheiten bieten sollen. Um den Bedürfnissen der zukünftigen Bewohner gerecht zu werden, müssen zudem Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze angelegt werden. Die Änderungen des Bebauungsplans umfassen maßliche Korrekturen und Berichtigungen der Abstände zwischen den Häusern, was mit 9:2 Stimmen beschlossen wurde. Die beiden „Grünen“-Räte, Elisabeth Spielmann und Thoms Henties, stimmten gegen die Änderungen.
Feldkirchen-Westerham: Einblicke in die Gemeinde
Feldkirchen-Westerham, die aus den ehemaligen Gemeinden Vagen/Westerham, Feldkirchen und Höhenrain entstanden ist, hat derzeit eine Einwohnerzahl von etwa 11.055 (Stand: 31. Dezember 2021). Die Gemeinde gehört zum Regierungsbezirk Oberbayern im schönen Bundesland Bayern und ist unter der Postleitzahl 83620 bekannt. Neben dem Hauptort gibt es eine Vielzahl von Ortsteilen, darunter Arnhofen, Erb, Esterndorf und viele mehr.
Die Gemeinde ist aktiv in der Bereitstellung und Aktualisierung ihrer Bebauungspläne, die auf der Homepage der Gemeinde einsehbar sind. Aktuelle Themen, die in den jüngsten Sitzungen des Bauausschusses behandelt wurden, umfassen den Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses in Westerham sowie die Umbau- und Nutzungsänderung eines Gebäudes in der Goldbachstraße. Auch der Neubau eines Einfamilienhauses in der Jägerkampstraße wurde vor kurzem diskutiert.
Bebauungspläne im Fokus
Die Diskussion um den Bebauungsplan ist in Feldkirchen-Westerham ein zentrales Thema. Die Unterschiede zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht sind für viele Bürger von Bedeutung. Im Innenbereich (§ 34 BauGB) sind zusammenhängend bebaute Ortsteile zu finden, wo die Bebauung zulässig ist und kein Bebauungsplan erforderlich ist. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) hingegen gelten strengere Regelungen, und die Bebauung ist nur für privilegierte Vorhaben zulässig.
Ein Flächennutzungsplan zeigt typischerweise verschiedene Flächenarten, darunter Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen und Grünflächen. Diese Planungen sind nicht nur für die Gemeinde selbst relevant, sondern auch für die zukünftigen Bewohner, die sich auf eine harmonische Nachbarschaft freuen können.
Das Vorhaben am Kellerberg könnte ein weiterer Schritt zur Schaffung von Wohnraum in einer Region sein, die sich durch ihre hohe Lebensqualität auszeichnet. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat sich als attraktiver Wohnort etabliert, und die Entwicklungen in der Baupolitik werden weiterhin genau verfolgt.
Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen und den Bebauungsplänen in Feldkirchen-Westerham können Interessierte die offizielle Webseite der Gemeinde besuchen oder sich direkt an die Verwaltung wenden.
Quellen: Rosenheim24, Bebauungsplan24, Bayernportal.