In den malerischen Tälern von Kärnten, genauer gesagt im Lesachtal, hat Josef Soukup eine nicht gerade erfreuliche Erfahrung gemacht. Am 6. Februar wurde er von einem Kamerasystem blitzen gelassen – und das, weil er die Frist für den Vignettenkauf schlichtweg übersehen hat. Das Resultat? Eine Zahlungsaufforderung über 200 Euro für die sogenannte Ersatzmaut, und das ist noch nicht alles. Um sein Kennzeichen registrieren zu können, musste er zudem 106,80 Euro auf den Tisch legen. Man fragt sich, wie oft solche Strafzahlungen eigentlich eingehoben werden können und welche Summen die Asfinag, die österreichische Autobahngesellschaft, jährlich durch diese Ersatzmaut generiert.

Ein Blick auf die Zahlen verrät: Im Jahr 2025 wurden rund 690.000 Ersatzmautforderungen an Autofahrer aus mehr als 60 Nationen verschickt. Die Asfinag hat sich dadurch über 53 Millionen Euro in die Kassen gespült. Die Ersatzmaut betrug im Jahr zuvor 120 Euro, wurde aber zu Beginn des Jahres 2026 auf 200 Euro angehoben. Dabei gilt: Wer das Straßennetz regelkonform nutzen möchte, muss entweder eine Kurzzeit- oder Jahresvignette für 106,80 Euro erwerben. Und ja, die 200 Euro decken die Maut für den Tag der Zahlung sowie den darauffolgenden Kalendertag. Ein kleiner Trost für die Geschädigten, wenn man bedenkt, dass die Zustellung der Ersatzmautforderung im Schnitt sieben Tage dauert – was durchaus zu wiederholtem Blitzen führen kann.

Was tun bei einer Ersatzmautforderung?

Es gibt jedoch Hoffnung für alle Betroffenen: Maximal zwei Ersatzmauten innerhalb von 30 Tagen können bezahlt werden, um nicht von weiteren Strafen überrollt zu werden. Das System funktioniert so, dass diese Fälle nicht bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden – ein kleiner Lichtblick in der sonst so strengen Welt der Verkehrsregeln. Wer sich jedoch nicht an die Regeln hält, sieht sich mit Geldstrafen konfrontiert, die zwischen 300 und 3000 Euro liegen können. Die 200-Euro-Ersatzmaut ist also eine Art „Rettungsanker“, um der großen Geldstrafe zu entkommen.

Besonders wichtig ist es, die Vignette auch korrekt anzubringen – die meisten wissen, dass sie nicht einfach irgendwo auf die Windschutzscheibe gepappt werden kann. Ein häufiges Missgeschick ist das Anbringen auf Tönungsstreifen, was zur Ungültigkeit der Vignette führt. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt die digitale Vignette, die als praktische Alternative zur klassischen Klebevignette angeboten wird. Hier sollte man sich jedoch vor unseriösen Angeboten im Internet hüten – der ADAC Mautportal und die Asfinag selbst sind die sichersten Anbieter für den Vignettenkauf. Und das ist auch gut so!

Die Sicherheitsmerkmale der Vignette

Ebenfalls von Bedeutung sind die Sicherheitsmerkmale der Vignette. Beschädigungen, die das Sicherheitsmerkmal, etwa den Buchstaben A oder B sowie die Jahreszahl, sichtbar machen, führen dazu, dass die Vignette ungültig wird. Das ist ärgerlich, besonders wenn man denkt, dass man alles richtig gemacht hat. Sollte die Vignette durch einen Windschutzscheibentausch oder einen Totalschaden des Fahrzeugs beschädigt werden, kann man eine Ersatzvignette oder Kostenersatz für eine neu gekaufte Jahresvignette beantragen.

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Es bleibt also nur zu sagen: Vor der Fahrt immer sicherstellen, dass eine gültige Vignette vorhanden ist! Denn wer einmal im Blitzen gefangen ist, der weiß, dass die Strafen schnell ins Geld gehen können. Am Ende bleibt einem nur der Blick auf die wunderschöne Landschaft, während man sich fragt, ob die nächste Vignette wirklich rechtzeitig besorgt wurde!