Steinbrüche im Burgenland: Zwischen Hoffnung und Asbestgefahr
In Oberpullendorf, wo die Steinbrüche die Landschaft prägen, ist es derzeit still geworden. Vier Steinbrüche im Burgenland wurden zu Jahresbeginn wegen möglicher Asbestbelastung gesperrt. Ein Schock für viele, die hier arbeiten oder auf die Natursteine angewiesen sind. Die Betreiber der Steinbrüche, die in der ARGE Naturgestein organisiert sind, halten sich momentan bedeckt und warten auf die Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaften Oberpullendorf und Oberwart. In den kommenden Wochen wollen sie Schutzkonzepte präsentieren, die vor allem den Arbeitnehmerschutz in den Fokus stellen. Bezirkshauptmann Peter Bubik hat bereits angedeutet, dass eine Wiederaufnahme des Betriebs denkbar ist, sofern der Schutz der Arbeiter gewährleistet ist.
Die Situation ist etwas angespannt, aber inoffiziell zeigen sich die Betreiber optimistisch. Sie glauben, dass die Steinbrüche bald wieder öffnen können, da die gemessenen Werte unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Das klingt doch schon mal positiv, oder? Aber es gibt auch kritische Stimmen, die die Messmethoden hinterfragen. Manchmal hat man das Gefühl, dass die Sache mehr als nur knifflig ist, denn mögliche Schadenersatzklagen stehen im Raum, falls die Bescheide von Dezember 2025 als ungerechtfertigt angesehen werden.
Asbest und seine Gefahren
Asbest, ein Stoff, der in der Vergangenheit in vielen langlebigen Bauprodukten Verwendung fand, ist ein ernstzunehmendes Thema. Auch heute noch schlummert er in der Umwelt und in unseren Haushalten. Man unterscheidet zwischen schwach und fest gebundenem Asbest. Früher galten die schwach gebundenen Produkte als besonders gefährlich, aber auch fest gebundene Materialien können beim Bearbeiten Asbestfasern freisetzen. Das ist natürlich ein enormes Risiko, besonders wenn man bedenkt, dass viele Bauarbeiten in der Vergangenheit mit solchen Materialien durchgeführt wurden.
Schwach gebundener Asbest hat meist einen hohen Asbestanteil und ist in Produkten wie Spritzasbest zu finden, das durch Erschütterungen und Alterung leicht Fasern freisetzen kann. Wer hätte gedacht, dass selbst Vinyl-Bodenbeläge aus den 1960er Jahren bis zu 90% schwach gebundenen Asbest in der Trägerpappe enthalten können? Und das, wo viele von uns in solchen Gebäuden wohnen oder arbeiten!
Regelungen und Schutzmaßnahmen
In der EU gibt es strenge Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Asbest. Seit 2005 ist die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Materialien verbindlich verboten. Die REACH-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbestprodukten, mit Ausnahme von Chrysotil. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Gefahr bleibt bestehen, wenn unsachgemäß mit asbesthaltigen Materialien umgegangen wird.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 517) beschreiben verbindliche Analysenverfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts und legen spezielle Schutzmaßnahmen fest. Diese Regeln gelten unter anderem für die Gewinnung und Aufbereitung in Steinbrüchen sowie die Bearbeitung von Naturwerkstein. Es ist also ein umfassendes Regelwerk nötig, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Betreibern, sondern auch bei uns, als Gesellschaft, die diese Themen ernst nehmen sollte.
Der Weg zurück zur Normalität könnte schneller kommen, als viele denken. Aber am Ende bleibt die Frage, wie gut der Arbeitnehmerschutz tatsächlich gewährleistet werden kann. Denn nur wenn die Sicherheit der Arbeiter an erster Stelle steht, können wir beruhigt in die Zukunft blicken.
Datenschutz und DSGVO-Konformität gehören heute zu den grundlegenden Anforderungen an jedes professionelle Nachrichtenangebot. Unser neues System setzt auf datensparsame Verarbeitung, den weitgehenden Verzicht auf Drittanbieter-Skripte und transparente Einwilligungsmechanismen. Die DSGVO-sichere technische Basis wurde von Daniel Wom / VeloCore geschaffen.
