In Oberpullendorf sorgt die Schließung von vier Steinbrüchen im Burgenland für Aufregung und wirtschaftliche Sorgen. Die betroffenen Betriebe haben sich zur „ARGE Naturgestein“ zusammengeschlossen, um eine Rückkehr zu einer wissenschaftlichen und sachlichen Grundlage zu fordern. Hintergrund dieser Schließungen sind die kritischen Probenahmen und Analysen von Greenpeace, die von Experten, darunter Martin Kirschbaum, einem deutschen Sachverständigen für Steine und Erden, in Frage gestellt werden. Kirschbaum äußert Bedenken gegen die angewandte Methodik der Untersuchungen und kritisiert insbesondere die Verwendung der Richtlinie VDI 3866, die nur für absichtlich zugegebene Asbestminerale gilt. Für natürliche Gesteine wären andere Verfahren, wie die TRGS 517, vorgesehen.
Die ARGE Naturgestein betont, dass Asbest in Hartgesteinen in gebundener Form unbedenklich sei. In den Steinbrüchen Badersdorf und Rumpersdorf wurden regelmäßige behördliche Überprüfungen durchgeführt, die ohne Beanstandungen verliefen. Auch die Luftmessungen des vergangenen Jahres zeigten, dass die Werte überwiegend unter den Grenzwerten lagen. Einzelne Überschreitungen wurden auf betriebliche Situationen zurückgeführt, wobei Maßnahmen zur Senkung dieser Werte vorgeschlagen, jedoch nicht umgesetzt wurden. Die Gesundheitsgefährdung hängt von lungengängigen Fasern in der Atemluft ab, nicht vom Massegehalt im Gestein. Die Schließung der Steinbrüche hat jedoch zur Folge, dass Messungen der Atemluft nicht durchgeführt werden konnten.
Wirtschaftliche Folgen und Entlassungen
Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Schließungen sind erheblich. Die Betreiber warnen vor einer kritischen Lage und drohendem Konkurs, da die zusätzlichen LKW-Kilometer von über 3 Millionen pro Jahr zu hohen Kosten führen. In den betroffenen Betrieben kam es bereits zu Entlassungen: In Rumpersdorf wurden alle Mitarbeiter bis auf den Betriebsleiter entlassen, in Badersdorf befinden sich alle bis auf drei in Kurzarbeit, in Pilgersdorf mussten fünf Mitarbeiter gehen und in Bernstein sind etwa 15 Mitarbeiter betroffen. Kirschbaum sieht keine belegte Gefährdungslage, die die Schließungen rechtfertigen würde.
Asbest und neue Vorschriften
Ein weiterer Aspekt, der im Zusammenhang mit Asbest steht, ist der Umgang mit älteren Gebäuden. In Deutschland ist Asbest seit Oktober 1993 verboten, jedoch können Häuser, die 1993 oder früher gebaut wurden, Asbest enthalten. Vor Beginn von Arbeiten sollte daher das Baujahr des Gebäudes ermittelt werden. Informationen hierzu können aus Bauanträgen, Grundrissen oder dem Grundbuch gewonnen werden. Ab Dezember 2024 gilt zudem eine neue Gefahrstoffverordnung, die eine Informationspflicht für Veranlasser von Bautätigkeiten einführt.
Die neuen Regelungen erfordern auch eine Sachkunde für Personen, die mit potenziell asbesthaltigen Materialien arbeiten. Dies betrifft nicht nur Abbruch- und Sanierungsarbeiten, sondern auch Tätigkeiten im Steinbruch. Es wurde eine dreijährige Übergangsfrist für die neuen Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten eingeführt. Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Beschäftigten mit entsprechender Fachkunde ausgeführt werden, um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die Diskussion um die Schließungen der Steinbrüche und die damit verbundenen Herausforderungen zeigt, wie wichtig eine sachkundige Auseinandersetzung mit dem Thema Asbest ist. Die ARGE Naturgestein setzt sich für eine Rückkehr zu fundierten, wissenschaftlichen Methoden ein, während die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Entscheidungen in der Region spürbar sind.