Sommer, Sonne, Ferialjob: So startest du erfolgreich in die Arbeitswelt!
Die Sommerzeit steht vor der Tür und für viele Jugendliche bedeutet das nicht nur Sonne, Strand und Eis essen, sondern auch die Chance auf einen Ferialjob. Die Arbeiterkammer Burgenland hat einige nützliche Tipps parat, um den jungen Arbeitnehmenden den Einstieg in die Berufswelt zu erleichtern. Schließlich wollen die meisten während der warmen Monate nicht nur ihre Freizeit genießen, sondern auch etwas Geld verdienen und wertvolle Erfahrungen sammeln.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Rechte und Pflichten der Ferialjobber nicht außer Acht gelassen werden sollten. Unter 18-Jährige dürfen maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Das klingt vielleicht nicht viel, aber hey, es ist ein Anfang! Damit alles seine Ordnung hat, sollten die Arbeitszeiten in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten werden. So weiß man genau, was einen erwartet – von den Aufgaben über den Arbeitsort bis hin zum Verdienst. Und keine Sorge, Ferialjob und Pflichtpraktikum sind nicht dasselbe! Während beim Ferialjob ein normales Arbeitsverhältnis besteht, ist das Pflichtpraktikum oft nicht an ein Arbeitsverhältnis gebunden.
Wichtige Infos zum Jugendarbeitsschutz
Was viele nicht wissen: Bei Ferialjobs gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die unbedingt beachtet werden sollten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt alles rund um das Thema Arbeit für Kinder und Jugendliche. So dürfen beispielsweise Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten. Ab 13 Jahren dürfen Schüler nur mit Einwilligung der Eltern tätig werden und nur in leichten, geeigneten Arbeiten, die ihre Gesundheit und Schulbildung nicht beeinträchtigen. Spannend, oder?
Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gilt, dass sie während der Ferien maximal 4 Wochen im Jahr arbeiten dürfen. Die Arbeitszeiten sind klar geregelt: maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Arbeit ist nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr erlaubt, und das Beste – nach der Arbeit sollten sie mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit genießen. Wenn man also nach einem langen Arbeitstag abends mit Freunden am See chillen will, ist das kein Problem!
Versicherung und Bezahlung
Ein weiterer Punkt, der oft vergessen wird: Die Bezahlung und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen können je nach Art des Jobs variieren. Volljährige Ferienjobber haben Anspruch auf den Mindestlohn, während die unter 18-Jährigen ohne abgeschlossene Ausbildung keinen Anspruch darauf haben. Das klingt unfair, ist aber so. Außerdem sollten sich Ferialjobber über ihre Versicherungen im Klaren sein. Schüler und Studenten sind während der Arbeit und auf dem Weg dorthin unfallversichert. Und was viele nicht wissen: Ein Ferienjob hat keine Auswirkungen auf das Kindergeld für minderjährige Kinder – ein kleiner Lichtblick in der Sommerhitze!
Wer jetzt denkt, das wäre alles ein bisschen kompliziert, hat nicht ganz Unrecht. Bei Problemen mit der Bezahlung oder Abrechnung sollte schnellstmöglich Beratung eingeholt werden, am besten bei der Arbeiterkammer Burgenland. Egal, ob telefonisch, schriftlich oder persönlich – Hilfe ist immer gefragt!
Wenn du dich also in der kommenden Sommerzeit für einen Ferialjob entscheidest, dann mach das mit einem guten Gefühl und dem Wissen um deine Rechte. Wer weiß, vielleicht entdeckst du eine Leidenschaft, die dir noch lange nach dem Sommer Freude bereitet. Und das ist ja schließlich das Ziel – nicht nur Geld zu verdienen, sondern auch ein Stück weit zu wachsen und die Welt ein bisschen besser kennenzulernen!
Eine starke Website muss nicht nur gut aussehen und schnell sein, sondern auch von Suchmaschinen optimal verstanden werden. Genau das haben wir mit der VeloCore-Umsetzung durch Daniel Wom erreicht: technisch sauber, semantisch stark und für Google & Co. hervorragend aufbereitet.
