Im Burgenland brodelt es. Seit dem 1. Februar 2026 hat die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung die Verantwortung für alle arbeits- und sozialrechtlichen Verwaltungsstrafverfahren gebündelt. Das hat die SPÖ auf den Plan gerufen, die dieses Modell bundesweit ausrollen möchte. Ein klarer Schritt in die richtige Richtung, könnte man meinen. Doch das Thema Lohn- und Sozialdumping bleibt kompliziert und vielschichtig. Es ist an der Zeit, dass hier endlich Taten folgen, die auch den Namen verdienen.
Hergovich, ein bekannter Name in der politischen Landschaft, fordert die Wiedereinführung des Kumulationsprinzips im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Das wäre ein echter Wendepunkt! Und es ist nicht nur ein frommer Wunsch. Die Reform von 2021 hat die abschreckende Wirkung der Sanktionen stark geschwächt. Ein Dilemma, das nicht einfach ignoriert werden kann. Hergovich schlägt vor, jeder Verstoß gegen Lohn- und Sozialdumping sollte künftig einzeln gezählt werden. Das macht Sinn, denn nur so kann eine echte Abschreckung erreicht werden.
Neue Ansätze zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping
Die Vorgaben der EU haben bereits zu einigen Anpassungen im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geführt, die am 1. September 2021 in Kraft traten. Doch die Kumulation der Strafen pro Arbeitnehmer ist entfallen. Zukünftig wird nur eine einzige Verwaltungsübertretung festgestellt, egal wie viele Arbeiter betroffen sind. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht fair, könnte aber auch zu einer Verharmlosung von Verstößen führen. Die Konsequenzen hängen nun von der Summe der vorenthaltenen Entgelte ab. Der Strafrahmen reicht hier bis zu 400.000 Euro – ein gewaltiger Batzen, der sich gewaschen hat!
Immerhin gibt es auch mildere Strafen für kleine Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten, sofern sie bei der Wahrheitsfindung voll mitziehen. Aber es bleibt abzuwarten, ob das die Betriebe tatsächlich zu fairen Löhnen bewegt. Und was ist mit den Generalunternehmern? Hier wird eine Ausweitung der Haftung gefordert, vor allem in Branchen mit langen Subunternehmerketten – denken wir an Bau oder Paketbranche. Es kann nicht sein, dass Verantwortung einfach nach unten abgeschoben wird.
Strafen und Kontrollen
Die Strafe für Unterentlohnung ist gestaffelt. Wer weniger als 20.000 Euro zu wenig bezahlt, kann bis zu 20.000 Euro Strafe riskieren. Bei höheren Beträgen wird’s richtig teuer – bis zu 400.000 Euro, wenn sogar Vorsatz im Spiel ist. Das klingt nach einem soliden Plan. Doch die Realität sieht oft anders aus. Mehr Kontrollen und ausreichend Personal bei der Finanzpolizei und den zuständigen Behörden sind unerlässlich. Das ist kein schöner Wunsch, sondern eine Notwendigkeit!
Außerdem ist die grenzüberschreitende Zustellung und Vollstreckung von Verwaltungsstrafen eine essenzielle Thematik. Das Burgenland hat hier bereits den ersten Schritt gewagt, doch bilaterale Gespräche mit Nachbarstaaten sind notwendig, um die Zustellung und Vollstreckung auch wirklich sicherzustellen. Denn nur so kann ein gerechtes System funktionieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss spüren, dass es Konsequenzen gibt!
Ein weiterer spannender Punkt ist die Einführung eines Duplum: Bei nicht fristgerechter Zahlung offener Lohnforderungen wird der Betrag bis zum Doppelten fällig. Ein klarer Anreiz für Arbeitgeber, ihren Pflichten nachzukommen. Aber mal ehrlich, der Weg ist noch lang, und die Herausforderungen sind groß. Die Hoffnung bleibt, dass mit den geforderten Reformen und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Behörden endlich mehr Licht ins Dunkel kommt.